Kollisionen im Rahmen der Religionsausübung
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Seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 gehört die in Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit zum menschenrechtlichen Grundbestand der neuzeitlichen Grundrechtserklärungen. Da sich das Erscheinungsbild der Religion im Vergleich zur Zeit der Verabschiedung des Grundgesetzes jedoch erheblich verändert hat, kommt es immer wieder zu glaubensbedingten Reibungspunkten. Der grundrechtliche Schutz der Religionsfreiheit des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG vermag auf die Fragen, die ihm der Verlust an Relevanz der christlichen Botschaft sowie das Auftreten kulturell fremder Religionsgemeinschaften stellen, in seiner bisherigen Interpretation kaum zu antworten. Die Dissertationsschrift „Kollisionen im Rahmen der Religionsausübung“ nimmt immer wieder auftretende religiöse Konflikte zum Anlass, die religiösen Freiheitsrechte einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und zu analysieren, ob und inwieweit die bisherige Interpretation des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG den Anforderungen der modernen religiösen Gesellschaft gerecht wird. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit zunächst mit der grundlegenden Struktur des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. In diesem Zusammenhang werden unter anderem die Notwendigkeit einer Schutzbereichskonturierung sowie die Frage nach der Rechtsfertigung von Eingriffen in die religiösen Freiheitsrechte und einer Anwendbarkeit der Schranke aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 1 WRV diskutiert. Darauf aubauend setzt sich die Arbeit mit der Analyse bestimmter Fallkonstellationen auseinander, in denen es zu Kollisionen im Rahmen der religiösen Freiheitsrechte kommt. Dabei werden neben dem Fall der Kopftuch tragenden Schülerinnen auch der Ruf des Muezzin sowie die Fallkonstellation des Kreuzes bzw. des Kruzifixes im Klassensaal thematisiert. Im Ergebnis werden die Ursachen für die Enstehung der jeweiligen Konfliktlage festgestellt und spezifische Lösungsansätze durch eine Neuinterpretation des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG herausgearbeitet.