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Akkreditierung katholisch-theologischer Studiengänge

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In Folge des so genannten Bologna-Prozesses wurde für das deutsche Hochschulrecht unter anderem eine Studiengangsakkreditierung eingeführt. Die seither in den Fokus getretenen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Probleme sind Gegenstand einer intensiven fachlichen und öffentlichen Diskussion. Die Verfassungsmässigkeit der Studiengangsakkreditierung steht aufgrund einer Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg zur Prüfung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle. Neben diesen allgemeinen Rechtsproblemen stellt die Verfasserin die spezifischen Probleme in den Mittelpunkt, die sich aus den besonderen Beteiligungsrechten der Religionsgemeinschaften bei konfessionsgebundenen Studiengängen ergeben. Für den hier betrachteten Bereich der katholischen Theologie kommt als weitere Besonderheit hinzu, dass sich der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt ebenfalls am Bologna-Prozess beteiligt hat. Im Zuge dessen wurde im Jahr 2007 eine eigene Akkreditierungsagentur des Heiligen Stuhls für katholisch-theologische Studiengänge gegründet. Diese Agentur für die Evaluation und Förderung der Qualität in kirchlichen Universitäten und Fakultäten (AVEPRO) hat zum Ziel, die Qualität von Forschung und Lehre an den Universitäten zu fördern, die berechtigt sind, akademische Grade mit kirchlicher Wirkung zu verleihen. Daneben wurde auf nationaler Ebene nach deutschem Vereinsrecht eine Agentur für die Zwecke der Akkreditierungsverfahren in Deutschland gegründet, die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge in Deutschland (AKAST). Die Autorin befasst sich in fünf Kapiteln mit der Akkreditierung der katholisch-theologischen Studiengänge, der Rolle der beiden Agenturen und den mit ihren Aktivitäten einhergehenden Rechtsfragen.

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2013

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