Das Recht der Liturgie
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Die praktisch-theologische Studie „Das Recht der Liturgie“ thematisiert ästhetische und kirchenrechtliche Grundfragen der Gestalt und Gestaltung von Gottesdiensten in der evangelischen Kirche. Ästhetik und Recht des evangelischen Gottesdienstes sind in zwei Fallen geraten: in die Falle der Spiritualisierung und Dogmatisierung. Die verhängnisvollen Folgen: der äussere Gottesdienst, also die Liturgie in ihrer Sinnenhaftigkeit und die Gottesdienstgestaltung als liturgisch-ästhetische Aufgabe werden ausgeblendet. Das Kirchenrecht nimmt seine Funktion nur unzureichend wahr, die Liturgie in ihrer Unverwechselbarkeit zu sichern und liturgiebezogene sowie praxisgerechte Regeln für die Ausübung und Wahrnehmung liturgischer Kompetenz aufzustellen. Auf diesem für die kirchliche Praxis bedeutenden Felde gibt es heutzutage fast alles: die Spannweite reicht von einem lieb- und leblosen Agendenschematismus bis hin zu einem von Pfarrern oder von Gemeindegruppen angefachten Aktionsfetischismus. Angesichts ausbleibender Besucherströme werden Zielgruppenorientierung und Gemeindegruppenbeteiligung propagiert. Liturgie und liturgischer Raum werden so unter der Hand instrumentalisiert und profanisiert. Die Arbeit empfiehlt - auch im ökumenischen Interesse - eine Rückbesinnung auf die reformatorischen Grundlagen der Gottesdienstgestaltung. „Die Kunst, Gott zu feiern“ (Rainer Volp) ist ein hochsensibles und hochgefährdetes Unternehmen und bedarf wie nie zuvor des Schutzes durch das Kirchenrecht.