Zeitwertbilanzierung nach dem ADHGB von 1861 und nach den IAS-IFRS
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Ab 2005 besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum die Verpflichtung, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) aufzustellen. Die vorliegende Arbeit widmet sich dem für das Rechnungslegungssystem der IAS/IFRS charakteristischen Merkmal der vermehrten Bilanzierung zum Zeitwert (Fair Value) anstelle der (historischen) Anschaffungskosten. Diese mitunter als »revolutionär« bezeichnete Änderung stellt jedoch nur eine Rückkehr zu einer in der Vergangenheit bereits angewandten Bewertungsmethodik dar, die für das Gebiet des Deutschen Bundes mit dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1861 gesetzliche Kodifikation fand und für Aktiengesellschaften bis zur Novellierung des Aktienrechts 1884 Gültigkeit hatte. Vor diesem Hintergrund werden die Auswirkungen der Zeitwertbewertung sowohl für deren historische Anwendungsperiode als auch für eine aktuelle Zeitspanne erörtert. Dazu werden für eine Vielzahl deutscher Aktiengesellschaften Daten aus den Jahren 1860 bis 1886 sowie für die Ende 2003 im DAX 30 oder im MDAX gelisteten Unternehmen sämtliche nach den IAS/IFRS aufgestellten Konzernabschlüsse der Geschäftsjahre seit 1999 analysiert. Die empirischen Auswertungen werden durch eine ausführliche Darstellung der historischen Entwicklung der themenrelevanten Rechnungslegungsvorschriften ergänzt. Der Autor unternimmt ausgehend von den praktischen Erfahrungen mit der Zeitwertbewertung im 19. Jahrhundert einen Brückenschlag zur aktuellen, hoch kontrovers geführten Diskussion und kommt zu dem Ergebnis, dass der Zeitwertansatz unter dem Gesichtspunkt der Steuerbemessungs- und Ausschüttungsbemessungsfunktion von Abschlüssen kritisch zu beurteilen ist.