Programmentscheidungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen
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Das öffentlich-rechtliche Fernsehen befindet sich in einem Dilemma. Obwohl es andere Ziele verfolgt als das kommerzielle Fernsehen, wird sein Erfolg mit dem gleichen Kriterium gemessen: der Fernseheinschaltquote. Die Medienwissenschaftlerin Charlotte Echterhoff zeigt aus historischer und kommunikationstheoretischer Perspektive, dass die Quote als Kriterium für Programmentscheidungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht hinreicht, um der besonderen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Durch die Analyse von Interviews (u. a. mit ARD-Programmdirektor Volker Herres) und von Dokumenten von ARD und ZDF erarbeitet und systematisiert sie die bei Programmentscheidungen angewendeten Kriterien. Dabei kommt dem Kriterium der „Informationsvielfalt“ eine entscheidende Bedeutung zu: Es fasst die besondere Leistung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots, korrigiert die Bedeutung der Quote und bestätigt damit die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.