Von einer landesherrlich regierten zu einer selbstverwalteten Kirche
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In der vorliegenden Arbeit wird der Übergang der evangelischen Landeskirche in Württemberg vom landesherrlichen Kirchenregiment zu ihrer Selbstverwaltung nachgezeichnet. Der Untersuchungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 1918 bis 1924. In dieser Zeit wurde der landeskirchliche Verfassungskomplex geschaffen, der mit vergleichsweise geringen Korrekturen bis zum heutigen Tag in Gültigkeit steht. Der Übergang vom Summepiskopat zur Selbstverwaltung der Landeskirche vollzog sich einerseits auf der gesetzlichen Basis des kirchlichen Notgesetzes vom 09.11.1918. Andererseits erstreckte er sich durch die besonders enge Verbindung mit dem Staat über einen Zeitraum von sechs Jahren. Die einzelnen Gesetze konnten erst nach Freigabe durch die staatlichen Organe erarbeitet und in Absprache mit ihnen in Kraft gesetzt werden. Darüber kam es zu einem Verfassungsaufbau von oben nach unten kam. Um diese Abhängigkeiten mit ihren Konsequenzen herauszustellen, wurde auch die Entstehung der maßgebenden Gesetze auf Reichs- und Landesebene und ihre Bedeutung für die württembergische Landeskirche mit in die Untersuchung einbezogen. Ziel der Arbeit insgesamt ist es, das kirchliche Selbstverständnis herauszuarbeiten, das darüber im landeskirchlichen Verfassungskomplex seinen Niederschlag gefunden hat und für die evangelische Landeskirche in Württemberg bis heute prägend ist.