Reichweite bergbaulicher Einwirkungen bei Kavernen
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Reichweite bergbaulicher Einwirkungen vor dem Hin-tergrund des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen. Mit diesem Gesetz gehen Änderungen im Bundesberggesetz (BBergG) und in der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) einher. Durch die-se Änderungen soll Betroffenen mehr Rechtssicherheit gewährt werden. Betreiber von Bergbaube-trieben mit Hilfe von Bohrungen sowie Betreiber von Kavernenspeicher sind nunmehr zur Festle-gung eines Einwirkungs- und eines Bodenbewegungsbereichs vor dem Hintergrund privatrechtlicher Belange sowie zur Festlegung eines weiteren Bodenbewegungsbereichs vor dem Hintergrund öf-fentlich rechtlicher Verfahren verpflichtet. Der Einwirkungsbereich umfasst an der Tagesober-fläche den Bereich bergbaubedingter Bodensenkungen bis 10 cm. Der Bereich, in dem bergbaubedingte Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche auftreten können, wird als sogenannter Bodenbewe-gungsbereich bezeichnet. Der Begriff der Reichweite beschreibt in der vorliegenden Ausarbeitung den Einwirkungs- und Bodenbewegungsbereich. Ziel dieser Arbeit ist es, im Rahmen der Einhal-tung dieser Rechtsvorschriften möglichst praxisnahe Methoden zur Bestimmung der Reichweite bergbaulicher Einwirkungen an der Tagesoberfläche zu entwickeln. Daher wurde als Beispiel des Kavernenfeldes Epe, der weltweit größten Kavernengasspeicher, ausgewählt. Die vorgeschlagenen Methoden zielen auf eine praktikable und praxisnahe Umsetzung, welche die Möglichkeit der Über-tragbarkeit auf andere Kavernenbetriebe bietet, ab.