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Reinhardt und die Revision der Allgemeinen Gerichts-Ordnung für die preussischen Staaten

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Diese Publikation will eine zu Unrecht vergessene Reformarbeit des 19. Jahrhunderts bekanntgeben. Die Preußische Allgemeine Gerichts-Ordung (AGO) von 1793, die nicht zuletzt auf Reformvorstellungen Friedrichs d. Großen beruht, erweist sich in der Praxis bald als mangelhaft. Im Rahmen einer Revision aller preußischen Gesetzbücher soll auch die AGO revidiert werden. Zu ihrem Revisor wird der Praktiker Reinhardt bestellt. Er verfasst 1827 einen Bericht, auf dem der Entwurf 1830/32 zum größeren Teil beruht. Bericht und Entwurf zeigen die Auseinandersetzung mit dem gemeinen deutschen Zivilprozess und mit dem Verfahren des Code de procédure civile. Zur einer neueren Prozesskodifikation hat die Revision nicht geführt. Jedoch werden die Arbeiten Reinhardts als Steinbruch genutzt. Vor allem die preußischen Verordnungen von 1833 und 1846, die gleichsam auf Nebenwegen die AGO überholen, schöpfen aus diesem Material. Gleiches gilt für die Reformarbeiten im Ministerium Savigny 1842-1848.

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1975

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