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Leitungsmacht und Gemeinwohlbindung der AG
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Der Verfasser erörtert das Verhältnis von Leitungsmacht und Gemeinwohlbindung, welches dem Unternehmensrecht angehört, exemplarisch am Beispiel der Aktiengesellschaft. Nach einer Exegese der sich aus dem Grundgesetz ergebenden Schranken unternehmerischer Leitungsmacht bestimmt er Inhalt und Umfang von Einzelpflichten wie Teilnahme an Selbstbeschränkungsabkommen, Sanierung von Unternehmen, Spenden an politische Parteien, Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen usw., welche sich für den Vorstand bei der Leitung einer Aktiengesellschaft aus der Gemeinwohlbindung ergeben.
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1976
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