Haftung für Tötung
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Die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer Tötung sind in Deutschland wegen der Konzentration deliktsrechtlicher Ansprüche auf den direkt an seinen Rechtsgütern Geschädigten verhältnismäßig gering. Annina Schramm identifiziert vor dem Hintergrund eines ausführlichen Rechtsvergleichs die haftungsrechtlichen Lücken und ihre Gründe. Sie legt dar, dass das in Deutschland noch fehlende Angehörigenschmerzensgeld jedenfalls für die Kernfamilie verfassungsrechtlich zwingend geboten ist. Darüber hinaus erläutert sie die rechtspolitische und wertungsmäßige Notwendigkeit von Ausweitungen des deutschen Haftungs- und Schadensrechts: Unter Wahrung der überkommenen Grundprinzipien fordert die Autorin eine Anknüpfung der Schadensersatzansprüche an den Verlust tatsächlicher Unterhaltsleistungen sowie die Gewährung eines Angehörigenschmerzensgeldes auch an Verlobte, nichteheliche Lebensgefährten und Pflegeeltern bzw. -kinder.