Explore the latest books of this year!
Bookbot

Die Einrichtung des Transparenzregisters. Eine effektive Möglichkeit zur Geldwäscheprävention?

Parameters

  • 96 pages
  • 4 hours of reading

More about the book

Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahr 2017 als Folge der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde das Transparenzregister im deutschen Recht festgeschrieben. Seit dem 01.10.2017 besteht für rechtsfähige Stiftungen, Vereine, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Mitteilung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das vom Bundesanzeigerverlag in Köln geführte Transparenzregister, sofern die Ausnahmeregelung der Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG nicht greift. Eingetragen werden müssen sowohl unmittelbar als auch die mittelbar wirtschaftlich Berechtigten. Bei Zuwiderhandlung drohen den Betroffenen empfindliche Bußgelder. Zentraler Punkt dieser Studie ist die Frage nach der Wirksamkeit des Transparenzregisters bei der Geldwäscheprävention. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Quellen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ausgewertet, die bis zum Frühjahr 2020 zur Verfügung standen.

Book purchase

Die Einrichtung des Transparenzregisters. Eine effektive Möglichkeit zur Geldwäscheprävention?, Philipp Knopf

Language
Released
2021
product-detail.submit-box.info.binding
(Paperback)
We’ll email you as soon as we track it down.

Payment methods

No one has rated yet.Add rating

Title
Die Einrichtung des Transparenzregisters. Eine effektive Möglichkeit zur Geldwäscheprävention?
Language
German
Released
2021
Format
Paperback
Pages
96
ISBN10
3961468699
ISBN13
9783961468690
Series
Description
Mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahr 2017 als Folge der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde das Transparenzregister im deutschen Recht festgeschrieben. Seit dem 01.10.2017 besteht für rechtsfähige Stiftungen, Vereine, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Mitteilung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das vom Bundesanzeigerverlag in Köln geführte Transparenzregister, sofern die Ausnahmeregelung der Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG nicht greift. Eingetragen werden müssen sowohl unmittelbar als auch die mittelbar wirtschaftlich Berechtigten. Bei Zuwiderhandlung drohen den Betroffenen empfindliche Bußgelder. Zentraler Punkt dieser Studie ist die Frage nach der Wirksamkeit des Transparenzregisters bei der Geldwäscheprävention. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Quellen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ausgewertet, die bis zum Frühjahr 2020 zur Verfügung standen.