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Fotografieren verboten!

Die Gerichtszeichnung

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Eine Leseprobe finden Sie unter "https://verlag.sandstein.de/reader/98-562_Gerichtszeichnung" Gerichtszeichnungen sind ein bislang kaum beachtetes Thema für Kunsthistoriker und Museen. Die zumeist kolorierten Bilder dokumentieren nicht nur die Verhandlungen, sondern lassen die interessierte Öffentlichkeit an den Prozessen geradezu teilnehmen. Da eine mediale Berichterstattung aus deutschen Gerichtssälen verbotenen ist, schließen die Auftraggeber - TV-Anstalten und Zeitungen - mit den durch Künstlerhand entstandenen Werken diese Lücke. Das Gustav-Lübcke-Museum in Hamm präsentiert Zeichnungen zu verschiedenen Prozessen, die uns auch heute noch gegenwärtig sind, beispielsweise der Kachelmann-Prozess oder die Dutroux-Prozesse. Die Prominenz der an einer Verhandlung beteiligten Person, die kaum vorstellbare Grausamkeit eines Verbrechens, das große Unrecht, das geschehen ist, oder auch einfach nur der lokale Bezug bedingen unsere lebendigen Erinnerungen an das, was uns die Bilder der Gerichtszeichner erzählen.

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Fotografieren verboten!, Ulf Sölter

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2020
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