Der Bundespräsident. Mehr als nur ein Repräsentant?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Verfassung der Weimarer Republik war das Amt des Reichspräsidenten mit ho-hen Kompetenzen und großer politischer Macht ausgestattet. Vergleicht man die Voll-machten mit denen, die das Grundgesetz von 1949 dem Bundespräsidenten der Bundes-republik Deutschland gewährt, scheint der Bundespräsident überwiegend repräsentative Funktionen zu haben. Auf Grund der Erfahrungen mit der starken Position des Amtes des Reichspräsidenten der Weimarer Republik war eine Entmachtung des neuen Präsi-dentenamtes von dem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee und des Parlamentari-schen Rates gewollt (Möller 1999: 10). Doch wurde auf Grund der Geschichte das Auf-gabengebiet nur noch auf ein Repräsentieren beschränkt? Blickt man in der Geschichte zurück, hat das Amt des Präsidenten einen monarchischen Ursprung in der Person des deutschen Kaisers (Möller 1999: 8). Hat der einst mächtigste Mann im Staat unverän-dert politisches Gewicht? Trägt er den Titel Staatsoberhaupt zu Recht? Mit diesen Fragen setzen sich die folgenden Seiten auseinander. Zuerst wird das Amt des Reichspräsidenten anhand der Weimarer Reichsverfassung von 1919 dargestellt. Ein kurzer Rückblick, unter welchen Umständen und Auflagen das Grundgesetz entstanden ist, soll Verständnis für die neu bewilligte Rolle des Bundespräsidenten wecken. Es werden die präsidentiellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten anhand des Grundgeset-zes in der Theorie dargestellt und deren Konsequenzen für die Machtausübung teilweise in der Praxis durch reale Beispiele bestärkt oder relativiert. Die ausgewählten Praxisfäl-le sollen Entscheidungen aller Bundespräsidenten seit Gründung der Bundesrepublik berücksichtigen, um so über die vergangenen Jahre ein repräsentatives Bild zu erhalten. Letztlich sind es aber mehr Fälle aus den ersten Präsidentschaftsjahren geworden. Das war unbeabsichtigt. Daraus sollen keine voreiligen Rückschlüsse über die gelebte politische Macht der öfter genannten Bundespräsidenten gezogen werden. Die vorlie-gende Arbeit untersucht und vergleicht nicht die einzelnen Bundespräsidenten, sondern nur das Amt des Bundespräsidenten im verfassungsrechtlichen Rahmen. Die Informati-onen werden durch das Grundgesetz, Monographien, Aufsätze und dem Kommentar zum Grundgesetz zusammengetragen.