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Selbstversklavung im klassischen römischen Recht

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[...]: iure civili, si quis se maior viginti annis ad pretium participandum venire passus est. - D. 1,5,5,1 (Marc. 1 inst.) Nicht nur wer als Sklave geboren oder im Krieg versklavt wurde, konnte statusrechtlich zum Sklaven werden. Die klassischen Rechtsquellen kennen vereinzelt weitere Fälle, in denen zumindest die Berufung auf die Freiheit im Statusprozess verwehrt wurde. Zum Beispiel zählt Marcian noch denjenigen auf, der sich in einem Alter von über zwanzig Jahren in die Sklaverei verkaufen ließ, um am Kaufpreis zu partizipieren. Aber konnten sich freie Personen auf diese Weise auch selbst versklaven? Und warum sollte sich jemand freiwillig in die Sklaverei begeben? Der Band analysiert im ersten Teil klassische Rechtsquellen, insbesondere zum Fall des Verkaufs, um am Kaufpreis zu partizipieren ( ad pretium participandum ), und zum Fall des Verkaufs, um Geschäftsführer zu werden ( ad actum gerendum ). Im zweiten Teil werden nichtjuristische Quellen in den Blick genommen. Auf der Basis der gesamten Quellenlage wird im dritten Teil das Phänomen der Selbstversklavung teils unter juristischem, teils unter sozialhistorischem Blickwinkel untersucht.

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Selbstversklavung im klassischen römischen Recht, Magnus Goffin

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2024
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(Hardcover)
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