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Leges Langobardorum - Das Edictus Rotharis und seine Ergänzungen

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Diese Hausarbeit behandelt das niedergeschriebene Recht der Langobarden, beginnend mit dem Edikt des Königs Rothari, welcher im Jahre 643 n. Chr. erstmal das langobardische Recht fixieren ließ. Das langobardische Recht hatte die Stellung eines germanischen Stammes- und Volksrechtes. Es war ein Vulgarrecht und wurde mündlich von Generation zu Generation überliefert. Es hatte eine besondere Stellung unter den germanischen Volksrechten; überstand es doch dank seiner einzigartigen Kontinuität die Jahrhunderte bis in die frühe Neuzeit und beeinflusste zahlreiche zeitgenössische Rechtslehren. Vom Recht der Langobarden vor der Aufzeichnung ist wenig bekannt. Es ist aber von starken Ähnlichkeiten zu zeitgenössischen Germanenrechten in Mitteleuropa auszugehen. Bei ihrem Eindringen in Italien unter König Alboin im Jahre 668 erschienen die Langobarden als ein noch wenig von antiker Kultur berührter Stamm mit heidnischen und arianischen Einflüssen, die noch in traditionellen Strukturen lebten. Dies sollte sich besonders unter Liutprand ändern, der die Gesetzgebung im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten zu ändern versuchte; letzten Endes erreicht die Kunst der Gesetzgebung und -lehre ihren Höhepunkt in der Lombarda (Lex Langobarda) in der zweiten Hälfte des 11. Jh.

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Leges Langobardorum - Das Edictus Rotharis und seine Ergänzungen, Marco Chiriaco

Language
Released
2007
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(Saddle stitch)
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Title
Leges Langobardorum - Das Edictus Rotharis und seine Ergänzungen
Language
German
Released
2007
Format
Saddle stitch
ISBN10
363877984X
ISBN13
9783638779845
Series
Description
Diese Hausarbeit behandelt das niedergeschriebene Recht der Langobarden, beginnend mit dem Edikt des Königs Rothari, welcher im Jahre 643 n. Chr. erstmal das langobardische Recht fixieren ließ. Das langobardische Recht hatte die Stellung eines germanischen Stammes- und Volksrechtes. Es war ein Vulgarrecht und wurde mündlich von Generation zu Generation überliefert. Es hatte eine besondere Stellung unter den germanischen Volksrechten; überstand es doch dank seiner einzigartigen Kontinuität die Jahrhunderte bis in die frühe Neuzeit und beeinflusste zahlreiche zeitgenössische Rechtslehren. Vom Recht der Langobarden vor der Aufzeichnung ist wenig bekannt. Es ist aber von starken Ähnlichkeiten zu zeitgenössischen Germanenrechten in Mitteleuropa auszugehen. Bei ihrem Eindringen in Italien unter König Alboin im Jahre 668 erschienen die Langobarden als ein noch wenig von antiker Kultur berührter Stamm mit heidnischen und arianischen Einflüssen, die noch in traditionellen Strukturen lebten. Dies sollte sich besonders unter Liutprand ändern, der die Gesetzgebung im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten zu ändern versuchte; letzten Endes erreicht die Kunst der Gesetzgebung und -lehre ihren Höhepunkt in der Lombarda (Lex Langobarda) in der zweiten Hälfte des 11. Jh.