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Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden

EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011 - Teil 1 überarbeitet und erweitert

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  • 248 pages
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Wenn Sie als Bauherr, Eigentümer oder Planer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie häufig sowohl die Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beachten. Die EnEV fordert energieeffiziente Gebäude, indem sie den erlaubten Primärenergiebedarf für Heizung, Wassererwärmung, Lüftung und Beleuchtung bei Nichtwohnbauten beschränkt und gleichzeitig den Wärmeverlust durch die Bauhülle minimiert. Die aktuelle EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft und hat die energetischen Anforderungen an Neubauten seit dem 1. Januar 2016 erhöht. Als Eigentümer eines Neubaus sind Sie laut EEWärmeG 2011 verpflichtet, seit dem 1. Mai 2011 einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte durch erneuerbare Energiequellen wie Solarenergie oder Erdwärme zu decken oder anerkannte Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Publikation hilft Ihnen, einen allgemeinen Überblick zu erhalten, die spezifischen Vorschriften der EnEV und des EEWärmeG zu verstehen und gezielte Erklärungen zu bestimmten Abschnitten der Verordnungen zu finden. Im Kapitel 2 und 3 sind die entsprechenden Paragraphen und Absätze vermerkt.

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Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden, Melita Tuschinski

Language
Released
2016
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(Paperback)
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Title
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden
Subtitle
EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011 - Teil 1 überarbeitet und erweitert
Language
German
Released
2016
Format
Paperback
Pages
248
ISBN10
3739222220
ISBN13
9783739222226
Series
Description
Wenn Sie als Bauherr, Eigentümer oder Planer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie häufig sowohl die Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) beachten. Die EnEV fordert energieeffiziente Gebäude, indem sie den erlaubten Primärenergiebedarf für Heizung, Wassererwärmung, Lüftung und Beleuchtung bei Nichtwohnbauten beschränkt und gleichzeitig den Wärmeverlust durch die Bauhülle minimiert. Die aktuelle EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft und hat die energetischen Anforderungen an Neubauten seit dem 1. Januar 2016 erhöht. Als Eigentümer eines Neubaus sind Sie laut EEWärmeG 2011 verpflichtet, seit dem 1. Mai 2011 einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte durch erneuerbare Energiequellen wie Solarenergie oder Erdwärme zu decken oder anerkannte Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Publikation hilft Ihnen, einen allgemeinen Überblick zu erhalten, die spezifischen Vorschriften der EnEV und des EEWärmeG zu verstehen und gezielte Erklärungen zu bestimmten Abschnitten der Verordnungen zu finden. Im Kapitel 2 und 3 sind die entsprechenden Paragraphen und Absätze vermerkt.