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Unmittelbare Versorgungszusage und Direktversicherung als Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung
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Die betriebliche Altersversorgung soll neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Eigenvorsorge eine ausreichende finanzielle Sicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien gewährleisten. Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen dem Unternehmen mehrere Gestaltungsformen zur Verfügung. Die in der Praxis am häufigsten angewendeten Gestaltungsformen «Unmittelbare Versorgungszusage» einerseits und «Direktversicherung» andererseits unterzieht der Verfasser einer umfassenden finanzwirtschaftlichen Analyse. Hierbei stehen der direkte Vorteilsvergleich aber auch die grundsätzliche Frage der Vorteilhaftigkeit im Mittelpunkt.
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1983
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