Die Rückforderung von Ehegattenschenkungen im Falle der Scheidung
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Nach 73 EheG konnte ein Ehegatte die dem anderen gemachten Schenkungen widerrufen, wenn die Ehe aus der Alleinschuld des Beschenkten geschieden wurde. Diese Vorschrift ist durch das 1. EheRG ersatzlos gestrichen worden. Die Arbeit behandelt daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen nunmehr Geschenke, die Ehegatten einander gemacht haben, bei Scheidung der Ehe zurückgefordert werden können. Dabei wird zunächst der Begriff der Ehegattenschenkung geklärt. Sodann diskutiert die Arbeit die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen, wobei die Schwerpunkte bei der Frage der Vereinbarkeit des 530 BGB mit dem Zerrüttungsprinzip sowie des Verhältnisses von Bereicherungsrecht und Geschäftsgrundlagenlehre zum Zugewinnausgleich liegen.