Explore the latest books of this year!
Bookbot

Die Immobilienertragsteuer

für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater

Parameters

  • 112 pages
  • 4 hours of reading

More about the book

Sämtliche Immobilienveräußerungen unterliegen seit 2012 – unabhängig von der Behaltedauer – der Immoblienertragsteuer. Für Parteienvertreter hält die Regelung neue Pflichten, aber auch Chancen bereit. Der neue Leitfaden – mit zahlreichen Beispielen – gibt dem Parteienvertreter das steuerliche Rüstzeug für die tägliche Praxis mit. Aus dem Inhalt: Die Regelung: steuerpflichtige Tatbestände, Zeitpunkt der Veräußerung, Befreiungstatbestände, Optionsmöglichkeiten, Verlustverwertung, Entlastung aufgrund anderer Steuern Die Berechnung: Alt- oder Neuvermögen, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Progression, Sonderfälle Die Verpflichtungen der Parteienvertreter: Mitteilung nach § 30c, Ablauf des Verfahrens, Haftung, Folgen, Spezialfälle

Book purchase

Die Immobilienertragsteuer, Klaus Gaedke

Language
Released
2016
product-detail.submit-box.info.binding
(Paperback)
We’ll email you as soon as we track it down.

Payment methods

No one has rated yet.Add rating

Title
Die Immobilienertragsteuer
Subtitle
für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater
Language
German
Publisher
dbv
Released
2016
Format
Paperback
Pages
112
ISBN10
3704106429
ISBN13
9783704106421
Series
Description
Sämtliche Immobilienveräußerungen unterliegen seit 2012 – unabhängig von der Behaltedauer – der Immoblienertragsteuer. Für Parteienvertreter hält die Regelung neue Pflichten, aber auch Chancen bereit. Der neue Leitfaden – mit zahlreichen Beispielen – gibt dem Parteienvertreter das steuerliche Rüstzeug für die tägliche Praxis mit. Aus dem Inhalt: Die Regelung: steuerpflichtige Tatbestände, Zeitpunkt der Veräußerung, Befreiungstatbestände, Optionsmöglichkeiten, Verlustverwertung, Entlastung aufgrund anderer Steuern Die Berechnung: Alt- oder Neuvermögen, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Progression, Sonderfälle Die Verpflichtungen der Parteienvertreter: Mitteilung nach § 30c, Ablauf des Verfahrens, Haftung, Folgen, Spezialfälle