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Helmut Heiss

    Geschäftsbedingungen der österreichischen Banken
    Asset Protection: Möglichkeiten und Grenzen am Finanzplatz Liechtenstein
    Europäisches Versicherungsvermittlerrecht für Österreich
    An internal insurance market in an enlarged European Union
    Brückenschlag zwischen den Rechtskulturen des Ostseeraums
    Principles of European insurance contract law: a model optional instrument
    • Following the publication of the Principles of European Insurance Contract Law (PEICL) in 2009, there has been significant political and academic discussion on their possible use as an optional instrument. Experts' views on this topic were exchanged at a conference in Vienna in January 2010. The distinguished speakers represented European politics, legal science, the insurance industry, insurance intermediaries and consumers. These independent experts, who were not involved in drafting the PEICL, presented their critical, unbiased opinions on the project. This volume presents the proceedings of the Vienna conference. It also includes a postscript in commemoration of the late Professor Dr. Fritz Reichert-Facilides, whose visionary ideas led to the creation of the Project Group „Restatement of European Insurance Contract Law“ and to the drafting of the PEICL.

      Principles of European insurance contract law: a model optional instrument
    • Nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Systeme rückten die Staaten des Ostseeraums enger zusammen. Alle Aspekte und Probleme, die dem Zusammenbruch des Kommunismus folgen, werden in ganz Europa und auch im Ostseeraum beobachtet. Vor allem die speziellen Institutionen der Ostseeregion spielen sowohl im voranschreitenden Integrationsprozeß während der Phase vor einem EU-Beitritt als auch bei der Verbesserung der Beziehungen zu Rußland eine bedeutende Rolle. Dabei ist das Recht ein wichtiges Integrationsinstrument. In diesem Band diskutieren internationale Wissenschaftler verschiedene Aspekte des Rechts als Integrationsinstrument im Ostseeraum. Dabei werden Fragen der Transformation post-sozialistischer Rechtssysteme, die EU-Integration von Polen und den baltischen Staaten, historische und ökonomische Aspekte des Handels im Ostseeraum, Aspekte des internationalen Privatrechts und der Rechtsharmonisierung im Ostseeraum erörtert.

      Brückenschlag zwischen den Rechtskulturen des Ostseeraums
    • Der Band enthalt die Beitrage der 2. Tagung des Zentrums, die am 14. Februar 2013 in Zurich stattfand. Er ist dem Thema der "Asset Protection" gewidmet und beleuchtet insbesondere auch Grenzen, die einem Finanzplatz in der internationalrechtlichen Realitat gesetzt sind. Fragen der Anerkennung juristischer Personen im Ausland, der Besteuerung von Stiftungs- und Truststrukturen im Ausland, der Anerkennung auslandischer Konkurse in Liechtenstein, der kollisionsrechtlichen Behandlung von Pflichtteilserganzungsanspruchen sowie eines Beitritts Liechtensteins zu "LugU II" werden behandelt. Der Band wendet sich an Wissenschaft und Praxis im In- und Ausland.

      Asset Protection: Möglichkeiten und Grenzen am Finanzplatz Liechtenstein
    • Formmängel und ihre Sanktionen

      Eine privatrechtsvergleichende Untersuchung

      Verträge sind nichtig, wenn sie den gesetzlichen Formerfordernissen nicht entsprechen. Helmut Heiss nimmt diese generelle Nichtigkeitssanktion des § 125 BGB als Ausgangspunkt seiner Untersuchung. Er zeigt, dass die Nichtigkeit als Sanktion für Formverfehlungen weder definitionsgemäß vorgegeben noch zur effektiven Formdurchsetzung erforderlich ist. In jüngster Zeit treten alternative Sanktionsmechanismen in den Vordergrund, begünstigt durch Entwicklungen im europäischen Vertragsrecht, die eine Ablösung der Formnichtigkeit durch andere Sanktionen ermöglichen. Die Nichtigkeit wird durch verschiedene Rechtsinstitute begrenzt und teilweise durchbrochen. Heiss analysiert die Aufrechterhaltung des Geschäftsrests sowie die Umdeutung nichtiger Verträge unter Berücksichtigung von Formvorschriften. Er erörtert die Durchbrechungen der Nichtigkeit anhand des § 242 BGB und des Instituts der culpa in contrahendo. Zwei Zentralthesen stehen im Fokus: Die Heilungsinstitute werden als Ausdruck des Vertrauensschutzes erkannt und sollen einen Wertungsmaßstab liefern, der auch bei der Durchbrechung der Nichtigkeit durch § 242 anwendbar ist. Zudem wird die Haftung für nichtige Willenserklärungen dem Institut des Vertrauensschutzes zugeordnet, was eine erweiterte Anwendbarkeit von culpa-in-contrahendo-Erwägungen bei formnichtigen Verträgen begründet.

      Formmängel und ihre Sanktionen