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Johannes Pepelnik

    Rechts-Berater für Radfahrer
    Sozialhilferecht der Bundesländer
    Grundlagen des Vertragsrechts
    • Erster vergleichender Überblick über das Sozialhilferecht der Länder! 2004 erhielten insgesamt rund 170.500 Personen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes eine finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe. Die Regelungen des Sozialhilferechts in Österreich sind für viele Betroffene, aber auch für die in der Beratung tätigen Sozialarbeiter, Referenten und Sachbearbeiter ein schwer verständliches und unzugängliches Rechtsgebiet. Die regionalen Unterschiede reichen von den Leistungsansprüchen in materieller – vor allem finanzieller – Hinsicht bis zu Unterschieden in der Ersatzpflicht durch den Sozialhilfeempfänger bzw. seine Verwandten und Dritte. Das Sozialhilfe- oder teilweise Grundsicherungsrecht der österreichischen Bundesländer ist darüber hinaus eine der bislang noch kaum rechtswissenschaftlich aufgearbeiteten Rechtsmaterien.

      Sozialhilferecht der Bundesländer