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Oliver Staffelbach

    Die Dekompilierung von Computerprogrammen gemäss Art. 21 URG
    Social Media und Recht für Unternehmen
    • Auch Schweizer Unternehmen nutzen vermehrt Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder LinkedIn. Einige Unternehmen zeigen sich noch zurückhaltend, da der Einsatz von Social Media auch mit Rechtsunsicherheiten und rechtlichen Fallstricken verbunden ist. Um Social Media rechtssicher zu nutzen, müssen Unternehmen sowohl die geltenden gesetzlichen Grundlagen wie auch die AGB der Plattformbetreiber berücksichtigen. Hier den Überblick zu behalten ist nicht immer einfach. Die Herausgeber haben zusammen mit den Autoren typische Rechtsprobleme und Fallstricke aufgearbeitet. Themen wie Rechte an Inhalten, Datenschutz, Werberecht, Markenrecht, Schutz vor Rufschädigung und Arbeitsrecht werden kurz und auch für juristische Laien verständlich beschrieben und mit Praxisbeispielen, Empfehlungen und Checklisten anschaulich dargestellt.

      Social Media und Recht für Unternehmen
    • Die vordergründig sehr spezifisch anmutende Thematik der Dekompilierung von Computerprogrammen nimmt im zunehmend wichtiger werdenden Softwarerecht eine zentrale Rolle ein. Dennoch wurde die entsprechende urheberrechtliche Norm, Art. 21 URG, in der Schweiz bis anhin nur oberflächlich abgehandelt. Die vorliegende Dissertation schliesst diese Lücke und ermöglicht es dem Leser, sich in einem technisch und juristisch anspruchsvollen Gebiet schnell zurechtzufinden. Neben den zum Verständnis der Dekompilierung erforderlichen Grundlagen behandelt sie vor allem unzählige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung von Art. 21 URG stellen. Sie ist sowohl für Juristen als auch für Programmierer gedacht.

      Die Dekompilierung von Computerprogrammen gemäss Art. 21 URG