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Henning Radtke

    Muss Strafe sein?
    Strafprozessordnung
    Zur Systematik des Strafklageverbrauchs verfahrenserledigender Entscheidungen im Strafprozess
    Das Ende der Gemeingefährlichkeit?
    Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte
    Historische Dimensionen von Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg
    • Der Band enthält Tagungsbeiträge zu den unterschiedlichsten Facetten des justiziellen Umgangs mit Völkerrechtsverbrechen. Die Gesamtthematik „Historische Dimensionen von Kriegsverbrechenprozessen“ erfasst die in internationaler oder nationaler Verantwortung geführten Strafverfahren gegen Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs. Aber auch aktuelle Verfahren wegen Völkerrechtsverbrechen an den verschiedenen derzeit tätigen Internationalen Strafgerichtshöfen, wie etwa dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (JStGH/ICTY) oder den Ständigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH/ICC), werden erläutert. Die Spannbreite der behandelten Einzelthemen reicht von juristisch-dogmatischen Beiträgen zum geltenden Völkerstrafrecht und Völkerstrafprozessrecht über Berichte und rechtspolitische Einschätzungen der verschiedenen Verfolgungsstrategien bei Völkerrechtsverbrechen bis hin zu Beiträgen, die sich quasi als Länderberichte mit der in Verantwortung der kriegsbeteiligten Nationalstaaten betriebenen Strafverfolgung von während des Zweiten Weltkriegs verübten Kriegsverbrechen befassen. Aus der Sicht von Politikwissenschaftlern, Historikern und Juristen aus verschiedenen Ländern werfen die einzelnen Beiträge Licht gerade auf diese „historischen“ Kriegsverbrecherprozesse, um den Blick für die aktuellen Probleme und Fragestellungen des Völkerstrafrechts zu schärfen und zu erweitern.

      Historische Dimensionen von Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg
    • Das Brandstrafrecht hat im Zuge des 6. StrRG ein neues Gesicht bekommen. Die Brandstiftungsdelikte enthalten - nach einem klaren Schema geordnet - nunmehr mit der einfachen (§ 306 Abs. l) und der schweren (§ 306 a Abs. l) Brandstiftung zwei Grundtatbestände, auf die eine nach dem Grad der eingetretenen Rechtsgutsbeeinträchtigung gestufte Folge von Erfolgs- und Gefahrerfolgsqualifikationen verschiedenster Gestalt aufbaut. Dieses neue Brandstrafrecht greift in wesentlichen Teilen auf die vertraute Gesetzestechnik des abstrakten gemeingefährlichen Delikts zurück, paßt sich aber vor allem durch die Änderung des Kreises der Tatobjekte und die Erweiterung der Tathandlungen über das überkommene Inbrandsetzen hinaus den modernen Gegebenheiten an. Charakteristisches Element der Brandstraftatbestände bleibt jedoch wie bisher die generelle Gemeingefährlichkeit der Tat. Die Strukturen des Brandstrafrechts und der Gemeingefährlichkeit, d. h. der Möglichkeit der Beeinträchtigung einer unbestimmten Vielzahl individuell unbestimmter Träger der Rechtsgüter Leben, Leib und Eigentum, aufzudecken und zu erläutern, ist Aufgabe der Arbeit. Sind die Spezifika der Gemeingefährlichkeit erfaßt, löst sich daraus nicht nur die vielfach als problematisch empfundene Legitimität eines bestimmten Typus des abstrakten Gefährdungsdelikts, sondern aus der Gemeingefährlichkeit entwickelt sich auch ein weitgehend stimmiges und in sich geschlossenes System des Brandstrafrechts, aus dem heraus die Inhalte der reformierten Brandstraftatbestände erklärt werden können.

      Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte
    • Der überwiegende Teil aller Strafverfahren in der Bundesrepublik endet nicht mit einem Strafurteil, sondern wird durch Gerichte und Staatsanwaltschaften auf andere Weise erledigt. Für solche anderen verfahrenserledigenden Entscheidungen trifft die StPO nur an wenigen Stellen Regelungen über den Umfang des Strafklageverbrauchs. Die wenigen vorhandenen Regelungen sind zudem nicht immer ausreichend aufeinander abgestimmt. Die vorliegende Untersuchung erstellt ein System der Sperrwirkung verfahrenserledigender staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Entscheidungen, das zugleich die Lösung bisher strittiger Fragen des Strafklageverbrauchs wie etwa zu 153, 153a StPO ermöglicht. Darüber hinaus enthält die Arbeit eine ausführliche Darstellung unterschiedlichster verfahrenserledigender Entscheidungen, insbesondere des jüngst durch das RechtspflegeentlastungsG erheblich geänderten 153a StPO, sowie eine kritische Würdigung der Ansichten zum prozessualen Tatbegriff.

      Zur Systematik des Strafklageverbrauchs verfahrenserledigender Entscheidungen im Strafprozess
    • Strafprozessordnung

      • 2578 pages
      • 91 hours of reading

      Vorteile: Berücksichtigt alle aktuellen Änderungen der StPO, insbesondere zum U-Haftrecht und zur Verständigung im Strafverfahren. Zum Werk: Dieser Kommentar bietet eine zuverlässige und ausgewogene Analyse der Grundlagen des Strafverfahrens. Er thematisiert moderne Entwicklungen im Strafprozessrecht, präsentiert diese prägnant und wissenschaftlich fundiert und bietet praxisnahe Lösungen. Zudem informiert er über den Stand der Rechtsprechung, wertet die Literatur zuverlässig aus und fokussiert sich auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis. Inhalt: Das Werk kommentiert die gesamte StPO mit besonderem Augenmerk auf praktisch relevante Bereiche wie Fristen, Verhaftung, vorläufige Festnahme, Verfahren im ersten Rechtszug, Berufung und Kosten. Auch die strafprozessrechtlich relevanten Normen des GVG, EGGVG und der MRK werden behandelt. Herausgeber und Autoren: Prof. Dr. Henning Radtke, Universitätsprofessor und Richter am OLG Celle, sowie Dr. Olaf Hohmann, Rechtsanwalt in Stuttgart, leiten das Werk. Weitere Autoren sind Experten aus verschiedenen Rechtsgebieten und Institutionen. Zielgruppe: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht, Strafrichter an AG, LG, OLG, BGH sowie Wissenschaftler im Bereich Strafrecht.

      Strafprozessordnung
    • Die abgedruckten Beiträge spiegeln eindrucksvoll die Schaffensbreite von Prof. Dr. Dr. h. c. Heike Jung wider.

      Muss Strafe sein?