Die Neubearbeitung gibt den Rechtszustand im Juli 2008 wieder und berücksichtigt die Auswirkungen zahlreicher Gesetzesänderungen, wie die Unternehmenssteuerreform 2008, die Abgeltungssteuer und die Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Im Erbschaftsteuerrecht wird der Gesetzentwurf vom 4.1. 2008 zugrunde gelegt, da die Einigung auf Herbst 2008 vertagt wurde. Dieses Lehrbuch ist seit über 10 Jahren eine wichtige Ressource in der steuerrechtlichen Ausbildungsliteratur und bietet alle prüfungsrelevanten Teilgebiete im Steuerrecht in einem Band an. Es ist so gestaltet, dass es Studierende und Referendare nicht überfordert, die sich auf Steuerrecht spezialisieren möchten. Die Darstellung verdeutlicht die Strukturen der Teilgebiete und führt fallbezogen in die komplexe Welt der Steuerarten ein. Der Autor behandelt die Prinzipien der Besteuerung sowie das allgemeine Steuerschuld- und Steuerverfahrensrecht und illustriert diese mit zahlreichen Beispielsfällen zu Einkommensteuer, Ertragsteuern und Verbrauchsteuern. Das Lehrbuch ermöglicht Anfängern den Zugang zum Steuerrecht und vertieft die Materie durch Beispiele, Übersichten und Berechnungen, sodass es auch zur Examensvorbereitung dient. Wer das Buch durchgearbeitet hat, ist optimal auf die Schwerpunktbereichs-/Wahlfachprüfung vorbereitet.
Marc Desens Books





Im 52. Tagungsband des Forums der Internationalen Besteuerung sind die exzellenten Vorträge der hochkarätigen Referenten der 39. Hamburger Steuertagung strukturiert und praxisgerecht aufbereitet. Besonderen Mehrwert bieten zudem die abgedruckten Podiumsdiskussionen, in denen die Diskutanten aus der Rechtsprechung, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Beratung und Wirtschaft Ihre Sichtweisen zu den aktuellen vorgetragenen Themen darlegen.
Zum Werk Die Neuerscheinung erläutert die Bestimmungen des GewStG in wissenschaftlicher Tiefe, zeigt Bezüge insbesondere zum Körperschaftsteuer- und Einkommensteuerrecht auf und hilft der Rechtsanwenderin und dem Rechtsanwender bei der Lösung von Rechtsfragen im komplexen Gebiet der Besteuerung von Unternehmen. Zum Inhalt Die Gewerbesteuer ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Finanz- und Haushaltsplanung von Kommunen. Sie steht daher stets unter besonderer Beobachtung von Politik und Rechtsanwendern. Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 und verschiedene Änderungsgesetze 2021 und 2022, vor allem das Fondsstandortgesetz, das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz und das Jahressteuergesetz 2022 wurden viele Änderungen in der Gewerbesteuer vorgenommen. Mindeststeuergesetz (Pillar 2) und Wachstumschancengesetz bringen eine Vielzahl an gewerbesteuerlichen Neuerungen. Der Kommentar greift alle diese Änderungen auf und erläutert das GewStG auf dem aktuellen Stand. Vorteile auf einen BlickGewStG ausführlich und auf neuestem Stand kommentiertwissenschaftlich fundierte Erläuterungen mit Praxisbezughochqualifiziertes Autorenteam Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung
Bedingungen und Grenzen für Nichtanwendungserlasse
- 563 pages
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Mit Nichtanwendungserlassen verfügt die Finanzverwaltung, BFH-Urteile nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Das löst nicht nur bei Betroffenen Unverständnis und Ärger aus, sondern bietet einem grundlegenden Problem der Rechtswissenschaft ein praktisches Anwendungsfeld: Es geht um die Wirkung richterlicher Präjudizien in unserer Rechtsordnung im Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung, die zwar gleichermaßen an „Gesetz und Recht“ (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden sind, aber dennoch vom Grundgesetz unterschiedliche Funktionen zugewiesen bekommen. Marc Desens analysiert dieses Phänomen, zeigt methodische, einfach-rechtliche und verfassungsrechtliche Bedingungen und Grenzen auf, arbeitet Pflichten für die Herausgabe und Zugrundelegung von Nichtanwendungserlassen heraus und geht Möglichkeiten eines Primär- und Sekundärrechtsschutzes nach.