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Die Durchsetzung von Recht und innerer Sicherheit ist Aufgabe der Polizei. Der Einsatz von Militär zu solchen Zwecken ist demgegenüber eine heikle Ausnahme, die gerade in Deutschland politisch und verfassungsrechtlich besonders sensibel ist. Dies hat sich erneut gezeigt, als angesichts terroristischer Bedrohungslagen Forderungen nach einer Änderung der engen Ausnahmeregelungen des Grundgesetzes aufkamen. Auch andere Verfassungsordnungen stehen vor derselben Frage. Der vorliegende Tagungsband untersucht daher aus rechtsvergleichender Perspektive die verfassungsrechtlichen Vorgaben in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, den USA und Kolumbien. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede der Verfassungsordnungen im Umgang mit der Frage des Einsatzes militärischer Mittel im Inland. Das gilt nicht nur für den Einsatz der Streitkräfte, sondern auch für den umgekehrten Weg einer Militarisierung der Polizei.
Das staatliche Recht moderner Verfassungsstaaten sieht sich aktuell mit einer zunehmenden Pluralisierung von Rechtsquellen und Rechtsanwendung konfrontiert. Eine dieser Tendenzen betrifft die Rolle und Anerkennung religiösen Rechts und religiöser Gerichte, die die bislang unumkehrbar erscheinende Säkularisierung staatlichen Rechts und dessen umfassende Regelungskraft in Frage stellen. Probleme, wie etwa die Anerkennung der Vorgaben des katholischen Kirchenrechts in Arbeitsrechtsprozessen, die rechtliche Bedeutung islamischer Scharia-Gerichte oder die Anwendung religiösen, fremden Rechts vor heimischen staatlichen Gerichten, stellen sich nicht nur in Deutschland. Mögliche Antworten und die ihnen zugrundeliegenden, unterschiedlichen empirischen und rechtlichen Vorbedingungen schildern die Autoren der in diesem Tagungsband zusammengefassten Landesberichte aus deutscher, taiwanischer, englischer, US-amerikanischer und israelischer Sicht sowie in einem rechtsvergleichenden Generalbericht.