Rechtstatsachenforschung
Tagungsband 2018






Tagungsband 2018
Die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtstheorie und Philosophie bietet einen umfassenden Einblick in die grundlegenden Prinzipien des Rechts. Der Text fördert kritisches Denken und regt dazu an, die Basis der rechtlichen Strukturen zu hinterfragen. Durch die Analyse zentraler Konzepte und Theorien wird der Leser dazu angeregt, sich mit den ethischen und philosophischen Fragestellungen des Rechts auseinanderzusetzen. Dies macht das Werk zu einem unverzichtbaren Begleiter für Studierende und Interessierte, die ein tieferes Verständnis der Rechtsgrundlagen entwickeln möchten.
Das "Lern- und Übungssystem Bürgerliches Recht" (LÜSBR) bietet Studierenden der Rechtswissenschaften in Österreich ein neuartiges Medium. Es umfasst prüfungsrelevantes Bürgerliches Recht in Form von Checklisten und unterstützt die Falllösung sowie die Prüfungsvorbereitung. Eine ergänzende Online-App bietet praktische Beispiele und Übungen.
Die Reihe „Innsbrucker Beiträge zur Rechtstatsachenforschung“ zielt darauf ab, die gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts und dessen tatsächliche Anwendung zu analysieren. Band 7 enthält die Referate der Tagung „Rechtstatsachenforschung – Heute“, die im Oktober 2014 in Innsbruck stattfand und die Auftaktveranstaltung der neu gegründeten Sektion „Recht & Gesellschaft“ innerhalb der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie war. Der Schwerpunkt lag auf einem umfassenden Überblick über relevante Forschungsaktivitäten im deutschsprachigen Raum, was sich in der inhaltlichen Vielfalt der Beiträge widerspiegelt. Linda Nell (Münster) behandelt methodologische makrohermeneutische Überlegungen zur zeitgemäßen Rechtstatsachenforschung. Jochen Link (Freiburg) verbindet Rechtsphilosophie mit Rechtssoziologie. Eva Lohse (Erlangen) zeigt das Potenzial der Rechtstatsachenforschung bei der Umsetzung europarechtlicher Normen. Eva Nachtschatt (Kassel) und Alexander Lamplmayr (Linz) präsentieren ein Projekt zur Beobachtung legislativischer Prozesse bei der Implementierung der UNCPRD. Klaus Starl, Simone Philipp und Isabella Meier (Graz) identifizieren Zugangsbarrieren zur Realisierung von Menschenrechten. Heinz-Jürgen Niedenzu (Innsbruck) untersucht die Entstehung von Normativität als neuem Organisationsmodus. Sigrid Kroismayr (Wien) zeigt empirische Daten zur Auflassung von Volksschulen im rechtlichen Kontext. Robert Rothmann (Wien) präsent
Beim Alten- und beim Behindertenrecht handelt es sich, wie es bei praktischen Lebenssachverhalten häufig der Fall ist, um Querschnittsmaterien, die in den letzten zwei Jahrzehnten eine dynamische Rechtsentwicklung erfahren haben. Der vorliegende Leitfaden für die Praxis stellt dementsprechend sowohl die privatrechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Aspekte gleichermaßen dar. Die Verträge – und hier vor allem der Heimvertrag –, die Vertretung durch Sachwalter und Bevollmächtigte sowie die Haftung werden ebenso besprochen wie die Grund- und Persönlichkeitsrechte, die Finanzierung der Pflege und Betreuung, die Heimgesetze der Bundesländer oder Freiheitsbeschränkungen und strafrechtlich relevante Tatbestände. Die Aufbereitung der zT komplexen Materie erfolgt in Form eines kompakten Überblicks das sich nicht ausschließlich an Juristen wendet, sondern auch Praktikern anderer Berufsgruppen verständliche Hilfe bei rechtlichen Fragstellungen bietet. Zahlreiche Beispiele sowie eine umfassende Aufbereitung der einschlägigen nicht nur höchstgerichtlichen Judikatur runden den Leitfaden ab, der durch ein Register erschlossen wird.
Heinz Barta hat sich in seinem wissenschaftlichen Werk vielfach mit der sozialen Aufgabe des Privatrechts befasst. Zu nennen sind hier insbesondere seine Werke „Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz“ (1976), „Kausalität im Sozialrecht“ (1983) und „Medizinhaftung“ (1995). Damit steht er in der Tradition Gierkes, der gefordert hat, dass im öffentlichen Recht „ein Hauch des naturrechtlichen Freiheitsraumes“ wehen und das Privatrecht „ein Tropfen sozialistischen Öls“ durchsickern soll (1889). Die Beiträge der Festschrift versuchen auf dieser Grundlage in bunter Vielfalt, die Notwendigkeit einer sozialen Dimension im Privatrecht des 21. Jahrhunderts zu beleuchten.
Es ist Aufgabe der Rechtsordnung sicherzustellen, dass der individuelle Wille respektiert wird, und zwar auch im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung. Wenn Personen aufgrund einer psychischen Krankheit (z. B. Demenz) oder geistigen Behinderung Entscheidungen nicht mehr ohne Schaden für sich selbst treffen können, bedürfen sie jedoch eines besonderen rechtlichen Schutzes. Ausgehend von einer rechtstatsächlichen Erhebung zu Alter und Pflegebedürftigkeit werden in einem Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland die verfassungs- und privatrechtlichen Grundlagen der Selbstbestimmung und Privatautonomie untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Zivilrecht gelegt, das die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsanbietern im Pflegebereich und den Konsumenten, den pflegebedürftigen Menschen, darstellt. Darüber hinaus behandelt die Arbeit allgegenwärtige Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und der Versorgung pflegebedürftiger Personen.