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Oscar Olano

    Der Sitz der Gesellschaft im internationalen Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht der EU und der Schweiz
    Jurisprudenz und Musik
    • Jurisprudenz und Musik

      Liber amicorum für Felix H. Thomann zum 80. Geburtstag

      Der 80. Geburtstag von Felix H. Thomann bietet seinen Freunden und Weggefährten den willkommenen Anlass, um dessen juristische Arbeit mit der Herausgabe eines Liber amicorum gebührend zu ehren. Felix H. Thomann hat während seiner langjährigen Tätigkeit als Advokat das schweizerische Immaterialgüterrecht in Theorie und Praxis nachhaltig geprägt und dabei insbesondere einer jüngeren Generation von Anwälten den Zugang zum IT-Recht eröffnet. Die Beiträge beschränken sich thematisch mitnichten auf das Immaterialgüterrecht, sondern beleuchten aktuelle Probleme und Fragestellungen insbesondere im Kartellrecht, im Steuer- und Datenschutzrecht, aber auch bei M& A-Transaktionen im Technologiebereich. Von der intellektuellen Breite, mit der sich Felix H. Thomann verschiedensten Themata vertiefend gewidmet hat, zeugt auch der musikwissenschaftliche Beitrag eines Jus-Professors, der sich mit der «letzten» Fuge aus der Feder von Johann Sebastian Bach beschäftigt.

      Jurisprudenz und Musik
    • Das Werk untersucht die unterschiedlichen Begriffe eines Gesellschaftssitzes, die auf europäischer Ebene die gerichtliche und konkursrechtliche Zuständigkeit im grenzüberschreitenden Verhältnis regeln. Während das Lugano-Übereinkommen von 1988 keine Sitzdefinition bietet und auf die lex fori verweist, führen das revidierte Lugano-Übereinkommen und die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 eine autonome Sitzdefinition ein, die sich auf den satzungsmäßigen Sitz, die Hauptverwaltung und die Hauptniederlassung einer Gesellschaft stützt. Im Gegensatz dazu geht die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren von einem anderen Ansatz aus und vermutet den zuständigen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen einer Gesellschaft am Ort des satzungsmäßigen Sitzes. Der Autor beleuchtet die Entstehung, Geltung und Konsequenzen dieser komplexen Rechtslage, die sich aus den verschiedenen Sitzbegriffen ergibt. Zudem wird die Frage behandelt, ob die aktuellen Entwicklungen im Europäischen Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht eine Anpassung des Sitzbegriffs im schweizerischen Kollisionsrecht erforderlich machen, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Konkursdekrete. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Ungewissheit über den Zeitpunkt, an dem das revidierte Lugano-Übereinkommen in der Schweiz in Kraft treten wird.

      Der Sitz der Gesellschaft im internationalen Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht der EU und der Schweiz