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Wilhelm Rees

    Religiöse Vielfalt
    Der Religionsunterricht und die katechetische Unterweisung in der kirchlichen und staatlichen Rechtsordnung
    Im Dienst von Kirche und Wissenschaft
    Unverbindliche Beratung oder kollegiale Steuerung?
    Synodale Prozesse in der katholischen Kirche
    Ökumene
    • Unverbindliche Beratung oder kollegiale Steuerung?

      Kirchenrechtliche Überlegungen zu synodalen Vorgängen

      Wie verbindlich sind Beratungsprozesse, als welche die Synoden der katholischen Kirche im kirchenrechtlichen Sinn gelten? Die Beiträge des Bandes blicken auf die nachkonziliaren Synoden in den Niederlanden, der BRD und der DDR, der Schweiz und Österreich; der interkonfessionelle Vergleich mit den Kirchen der Orthodoxie und der Reformation zeigt die unterschiedlichen Formen synodalen Handelns. Die Analyse vergangener Synoden erlaubt es, Möglichkeiten und Formen zukünftiger Synoden genauer in den Blick zu nehmen.

      Unverbindliche Beratung oder kollegiale Steuerung?
    • Im Dienst von Kirche und Wissenschaft

      • 1175 pages
      • 42 hours of reading

      Die Festschrift „Im Dienst von Kirche und Wissenschaft“ ist dem Bamberger Kirchenrechtler Alfred E. Hierold zur Vollendung seines 65. Lebensjahres und zugleich zur Beendigung seiner Lehrtätigkeit an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg gewidmet. Der Titel umfasst wesentliche Inhalte von Leben und Wirken des anerkannten Wissenschaftlers und geschätzten Priesters. Alfred E. Hierold wurde am 29. Dezember 1941 in Vohenstrauß in der Oberpfalz geboren. Nach dem Studium der Philosophie und Theologie in Regensburg und München wurde er 1967 von seinem Heimatbistum für das kirchenrechtliche Fachstudium am Kanonistischen Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München (heute Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik) freigestellt. Lehraufträge, die Alfred Hierold zwischen 1979 und 1981 an verschiedenen Hochschulen innehatte, wiesen ihn nicht nur auf die akademische Laufbahn, sondern brachten ihn schließlich auch in jene Stadt, in der er seit seiner Ernennung am 1. April 1981 zum Ordinarius für Kirchenrecht bis zu seiner nunmehr erfolgten Emeritierung tätig sein sollte. Neben den originären Aufgaben eines Universitätsprofessors in Forschung und Lehre übernahm er schon bald für viele Jahre an der Fakultät und Universität andere Funktionen und repräsentative Ämter, die ein hohes Maß an verwalterischen Fähigkeiten und hochschulpolitischem Geschick erforderten, so als Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät und als Rektor der Otto-Friedrich-Universität. Darüber hinaus stand und steht der Jubilar immer auch im Dienst der Kirche, als Seelsorger, in der diözesanen Gerichtsbarkeit und als Berater auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen, in der Erzdiözese Bamberg wie für die Deutsche Bischofskonferenz und den Apostolischen Stuhl. Kolleginnen und Kollegen sowie Freunde des In- und Auslandes haben diese Festschrift mit ihren 54 Beiträgen gestaltet. Nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der kanonistischen Disziplin, sondern auch der Geschichte, der Kirchengeschichte, der Liturgiewissenschaft, der Pastoraltheologie, der neutestamentlichen Wissenschaft, der Evangelischen Theologie, der Pädagogik, der Politischen Wissenschaft, der Bevölkerungswissenschaft, der Romanischen Literaturwissenschaft, der kirchlichen Verwaltungspraxis und anderer Einrichtungen haben ihre Forschungsergebnisse und die Erträgnisse ihrer Arbeit beigesteuert. Die Vielfalt der Beiträge und der behandelten Fragen ist von besonderer Bedeutung für die Wissenschaft und für die Kirche.

      Im Dienst von Kirche und Wissenschaft
    • Religiöse Vielfalt

      • 215 pages
      • 8 hours of reading

      In den Ländern Europas hat - unter anderem durch eine wachsende Mobilität - die Vielfalt der Religionen und Weltanschauungen zugenommen. Eine religiös homogene Gesellschaft gibt es weniger denn je. Aufgrund dieser Tatsache fand vom 15. bis 17. Februar 2016 in der Katholischen Akademie Berlin eine kirchenrechtliche Tagung mit dem Thema »Religiöse Vielfalt - Herausforderungen für das Recht« statt, deren wissenschaftliche Planung und Durchführung in den Händen der Herausgeber lagen. Die Tagung wandte sich den Herausforderungen zu, die sich für das Recht der Staaten wie auch der Kirchen und Religionsgemeinschaften aus dem Umstand religiöser Vielfalt ergeben. Es zeigte sich, dass sich das bislang weithin auf die Katholische und Evangelische Kirche zugeschnittene System des deutschen Staatskirchenrechts in Richtung weiterer Kirchen und Religionsgemeinschaften öffnen muss. Ausdrücklich wurden vier rechtlich relevante Themenbereiche, nämlich Blasphemie, Ehe und Familie, Bildung und Erziehung sowie Religionswechsel, in Vorträgen bzw. Arbeitskreisen aus der Sicht des Judentums, des Christentums und des Islams beleuchtet. Der Band enthält einzelne Tagungsbeiträge sowie weitere Beiträge.

      Religiöse Vielfalt
    • Die Strafgewalt der Kirche

      • 598 pages
      • 21 hours of reading

      »Es ist eine große Arbeit von höchst bewundernswürdigem Fleiß, die einen umfangreichen Stoff in systematische Ordnung bringt. Ihre hohe Qualifikation bezeugt die Annahme als Habilitationsschrift durch die theologische Fakultät Augsburg und die Aufnahme in die Reihe ›Kanonistische Studien und Texte‹. Sie stellt für den, der sich mit der historischen Dimension des kanonischen Strafrechts befaßt, ein nur schwer verzichtbares Hilfsmittel dar.« H. Schwendenwein, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht, 2/1993

      Die Strafgewalt der Kirche
    • Recht in Kirche und Staat

      • 856 pages
      • 30 hours of reading

      Die Festschrift zu Joseph Listls fünfundsiebzigstem Geburtstag am 21. Oktober 2004 würdigt sein Lebenswerk in den Bereichen Kirchenrecht und Staatskirchenrecht. Listl, geboren am 21. Oktober 1929 in Mariaort bei Regensburg, hat in der deutschen Literatur beider Rechtsgebiete eine herausragende Präsenz. Als Theologe und Jurist bereicherte er diese Disziplinen mit zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen. Von 1977 bis 1998 hatte er den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg inne und leitete von 1971 bis 1998 das Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Er unterstützte Kirche und Staat durch fundierte Gutachten zu aktuellen Streitfragen. Listl zeichnete sich durch Praxisbezug, Offenheit und ein Gespür für gegenwärtige Themen aus. Sein Talent als Wissenschaftsorganisator zeigte sich in bedeutenden Gemeinschaftswerken und Veranstaltungen. Besonders am Herzen lag ihm die Förderung junger Wissenschaftler im Kirchen- und Staatskirchenrecht. Leider kann er aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr aktiv in seinen Fachgebieten arbeiten. Dennoch bleibt sein wissenschaftliches Werk und sein Einfluss auf die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in der Fachwelt lebendig. Die Vielzahl der Mitarbeiter an dieser Festschrift spiegelt die hohe Wertschätzung und Dankbarkeit für seine Leistungen und seinen Beitrag zur Wissenschaft wider.

      Recht in Kirche und Staat