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Jan Thiessen

    January 1, 1969
    Unternehmenskauf und Bürgerliches Gesetzbuch
    Der Ausschluss aus der GmbH
    §§ 89-104
    • §§ 89-104

      • 1203 pages
      • 43 hours of reading

      Der Großkommentar Staub HGB in seiner 6. Auflage bietet eine umfassende Analyse des Handelsgesetzbuchs und erscheint in 18 Bänden. Der zweite Teil des zweiten Bandes widmet sich spezifisch den Regelungen zum Handelsvertreter und liefert detaillierte Erläuterungen sowie praxisnahe Hinweise. Die Kommentierung ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen im Handelsrecht, was sie zu einem wertvollen Nachschlagewerk für Juristen und Praktiker macht.

      §§ 89-104
    • Der Ausschluss aus der GmbH

      • 200 pages
      • 7 hours of reading

      Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.

      Der Ausschluss aus der GmbH
    • Das Bürgerliche Gesetzbuch widmet dem Unternehmens- und Beteiligungskauf auch nach der Schuldrechtsreform keine besonderen Vorschriften. Häufig setzen die Parteien daher in detaillierten Verträgen ihr eigenes Recht. Die Parteien sind jedoch auf das Gesetz angewiesen, wenn vertragliche Regelungen zu teuer, nicht durchsetzbar oder unwirksam sind. Ein Jahrhundert Rechtsprechung zum alten BGB hat die Haftungspraxis beim Unternehmens- und Beteiligungskauf weit von den Vorstellungen der Gesetzesverfasser entfernt, die das Kaufrecht auch für ungeregelte Kaufgegenstände als geeignet ansahen und eine strenge Zusicherungshaftung durch eine kurze Verjährung abmilderten. Die Tradition des Partikularrechts trug zur Abkehr vom BGB ebenso bei wie die Erschütterungen des Privatrechts durch Inflation, Nationalsozialismus und Krieg. Der Autor begreift die Schuldrechtsreform als Chance zur Neubestimmung. Ein weiter Beschaffenheitsbegriff und eine dem Willen der Parteien folgende Haftung mit flexiblen Rechtsfolgen bei hinreichend langer Verjährung bilden ein System, das den Parteien als Grundlage, aber auch als Auffangregelung für maßgeschneiderte Verträge dienen kann.

      Unternehmenskauf und Bürgerliches Gesetzbuch