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Dirk Andres

    Insolvenzordnung
    Die Integration moderner Technologien in den Betrieb
    Insolvenzordnung (InsO)
    • Insolvenzordnung (InsO)

      • 1200 pages
      • 42 hours of reading

      Der handliche Kommentar in der gelben Reihe bietet in seiner dritten Auflage eine umfassende und prägnante Analyse, die sowohl für Studierende als auch für Praktiker von großem Wert ist. Seine klar strukturierte Darstellung und die praxisnahen Erläuterungen machen komplexe Themen zugänglich. Die dritte Auflage enthält aktualisierte Inhalte und reflektiert aktuelle Entwicklungen, was sie zu einem unverzichtbaren Begleiter für alle macht, die sich mit dem Thema auseinandersetzen möchten.

      Insolvenzordnung (InsO)
    • Der Autor befaßt sich mit aktuellen Fragen der Integration moderner Technologien in den Betrieb. Hierbei steht die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Mittelpunkt. Dirk Andres setzt sich mit den Tatbestandsmerkmalen der Vorschrift und ihrer Auslegung in Rechtsprechung und Literatur auseinander. Diese Vorschrift zeigt die Schranken auf, die im Rahmen der Ausübung des Mitbestimmungsrechts bestehen, und klärt, in welcher Art und Weise das Mitbestimmungsrecht ausgeübt werden kann. Hierbei wird u. a. auf die Frage der Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzel-, Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie die Hinzuziehung eines Sachverständigen eingegangen. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Umsetzung der gefundenen Ergebnisse auf aktuelle technische Einrichtungen. Dabei werden exemplarisch typische Formen moderner Überwachungstechnologien aufgegriffen, wie z. B. ISDN-Telefonanlagen, Computernetzwerke, Standard-Büro-Anwendungen, spezielle Überwachungssoftware, E-Mail und Internet.

      Die Integration moderner Technologien in den Betrieb
    • Systematisch, übersichtlich, kompakt konzentriert sich die handliche Kommentierung auf das Wesentliche. Sie stellt die Insolvenzordnung übersichtlich, mit Schwerpunkt auf der Lösung der typischen Probleme, dar. Die Materie wird ausgewogen erläutert und ist damit gleichermaßen für die Gläubigerund Schuldnerseite als auch für die Gerichtspraxis geeignet.

      Insolvenzordnung