Das neue Maklergesetz stellt in seinem allgemeinen Teil die Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag auf eine einheitliche, für alle Makler geltende Grundlage. In weiteren Teilen enthält es Sonderbestimmungen für Immobilien-, Handels- und Versicherungsmakler wie auch für Personalkreditvermittler. Im Konsumentenschutzgesetz werden für Immobilienmakler relevante Verbraucherschutzbestimmungen getroffen, wie zB ein
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Der erste große Kommentar mit AktRÄG 2009 Das Aktienrecht setzt unternehmerischem Handeln einen strengen Rahmen. Umso wichtiger ist für Entscheidungsträger und Juristen in Unternehmen, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater sowie alle damit befassten Behörden der sichere Umgang mit der aktuellen Rechtslage – von Tag 1 an. Die 5. Auflage – mit AktRÄG 2009 – erscheint in Print diesmal in nur zwei Bänden: Band 1 mit den §§ 1–69 AktG folgt. Band 2 umfasst den von der Novelle stärker betroffenen Teil und erscheint aus diesem Grund zuerst. Er enthält ua die Bestimmungen zu • Vorstand, Aufsichtsrat • Satzungsänderung • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung) • Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft • Verschmelzung, Vermögensübertragung, Umwandlung • und TOPAKTUELL: den komplett neu geregelten Abschnitt zu Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, in Geltung seit 1. 8. 2009).
Durch das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 (ÜbRÄG 2006) wird einerseits das österreichische Übernahmerecht in wesentlichen Bereichen novelliert, andererseits kommt es zu einer grundlegenden Neuregelung des Rechts des zumindest 90%igen Mehrheitsgesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die Minderheitsgesellschafter auszuschließen („Squeeze-out“). Die vorliegende Textausgabe umfasst das Übernahmegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz in ihrer aktuellen Fassung sowie das neue Gesellschafter-Ausschlussgesetz, wobei Änderungen durch das ÜbRÄG 2006 optisch hervorgehoben sind. Im Anschluss an die neuen Bestimmungen finden sich jeweils die Gesetzesmaterialien, in Anhängen die Änderungen anderer Gesetze durch das ÜbRÄG 2006 sowie der Text der EU-Übernahme-Richtlinie.