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Hans Joachim Vergau

    Verhandeln um die Freiheit Namibias
    Der Ersatz immateriellen Schadens in der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts zum französischen und zum deutschen Deliktsrecht
    Negotiating the freedom of Namibia
    • Negotiating the freedom of Namibia

      • 138 pages
      • 5 hours of reading

      At the beginning of 1977, several members of the United Nations (UN) Security Council prepared a joint diplomatic initiative to resolve the deadlock over South Africa's illegal occupation of Namibia. In this book, Hans-Joachim Vergau, a key participant in the ensuing negotiations, analyses the multifaceted political and diplomatic developments - as well as dramatic setbacks - that followed the initiative. "This book provides a precise view of the long diplomatic struggle to achieve Namibia's independence through UN activities from the perspective of one of Germany's most influential diplomats. Hans-Joachim Vergau's commitment to the cause of independence bridged dangerous periods, including those during which Western powers and even his superiors did not apply the necessary pressure on South Africa. They prevaricated, until the apartheid regime started to crumble." Prof. Dr. Helmut Bley, University of Hannover

      Negotiating the freedom of Namibia
    • Im 19. Jahrhundert entschieden französische Gerichte in Fällen von Beleidigung, Körperverletzung oder Tötung, dass den klagenden Verletzten durch Geldentschädigungen für erlittene Kränkungen, Schmerzen oder Trauer geholfen werden sollte. Im Gegensatz dazu urteilten deutsche Gerichte, dass immaterielle Schäden nicht in Geld messbar seien. Eine Ausnahme bildete das traditionelle Schmerzensgeld. Es galt die Auffassung, dass die Ehre nicht monetär bewertet werden könne und die Annahme von Geld die Würde des Verstorbenen entwürdige. Der Verfasser bietet umfassende Belege durch zahlreiche Fallbeispiele und zeichnet ein lebhaftes Bild der Entstehungsgeschichte dieser Differenz sowie der aufschlussreichen Richtermeinungen im 19. Jahrhundert. In den preußisch gewordenen Gebieten am linken Rheinufer und anderen westdeutschen Ländern galt der Code civil bis zur Einführung des BGB 1900. Der Verfasser zeigt, dass die deutsche Richterschaft zwar französisches Recht anwandte, jedoch den Begriff „Schaden“ selten um den „dommage moral“ erweiterte. Im Schlusskapitel wird die bedeutende Annäherung an die französische Praxis im 20. Jahrhundert durch die deutsche Rechtsprechung zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht thematisiert.

      Der Ersatz immateriellen Schadens in der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts zum französischen und zum deutschen Deliktsrecht
    • Zur Beendigung eines verlustreichen Befreiungskrieges haben 1977-90 fünf UNO-Mitglieder (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Kanada) gemeinsam die Unabhängigkeit Namibias durch freie Wahlen unter UNO-Kontrolle erreicht als Vermittler zwischen der UNO, Südafrika, der Befreiungsbewegung SWAPO und den angrenzenden Staaten im südlichen Afrika. Der Autor ist unter den westlichen Diplomaten, die diesen überaus dramatischen Verhandlungsprozess gestaltet haben, der einzige, der lückenlos bei allen wesentlichen Schritten beteiligt war. Er allein ist dadurch, sowie durch seinen Einblick in bisher nicht zugängliches Quellenmaterial, in der Lage, erstmals diesen Beitrag zum für die Entstehung des Staates Namibia historisch ausschlaggebenden Vorgang zu liefern. Eine spannende Reportage für alle, die an Afrika-Politik interessiert sind, und ein generelles Lehrstück für jene, die in den Bereichen Diplomatie und Verhandeln unterrichten oder studieren.

      Verhandeln um die Freiheit Namibias