Der tiefgreifende Umbruch im europäischen Gesellschaftsrecht, insbesondere durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, hat deutschen Unternehmern neue Möglichkeiten eröffnet, ausländische Gesellschaften zu gründen und ihren Verwaltungssitz nach Deutschland zu verlegen. Dies führte zu einer Gründungswelle englischer Private Limited Companies in Deutschland, wodurch die deutsche GmbH einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt ist. Gleichzeitig bringt dieser Wandel erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich, insbesondere in den Bereichen Insolvenzrecht, Steuerrecht, Haftung und Kapitalvorschriften.
Stefan Ortner Books


Das europäische Gesellschaftsrecht erlebt einen tiefgreifenden Wandel. Durch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere die „Centros-“, „Überseering-“ und „Inspire Art“-Entscheidungen, haben deutsche Unternehmer die Möglichkeit, ausländische Gesellschaften zu gründen und deren Verwaltungssitz nach Deutschland zu verlegen. Dies hat zu einer Gründungswelle von englischen Private Limited Companies in Deutschland geführt, wodurch die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung einem Wettbewerb der Gesellschaftsformen ausgesetzt ist. Diese ausländischen Gesellschaften werden nach dem jeweiligen ausländischen Recht gegründet und nehmen ihren Verwaltungssitz in Deutschland ein, wo sie auch ihre Haupttätigkeit entfalten. Seit Ende 2002 sind über 30.000 englische Private Limited Companies mit deutschem Verwaltungssitz entstanden. Allerdings hat diese Entwicklung auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit in Deutschland geführt, insbesondere im Insolvenzrecht, Steuerrecht und in Bezug auf die Haftung der Beteiligten. Die Entscheidung für eine Private Limited Company statt einer GmbH sollte daher gut überlegt sein. Ziel dieses Buches ist es, eine umfassende Analyse der Argumente und Gegenargumente zur englischen Private Limited Company in Deutschland zu bieten, einschließlich der gesetzlichen Unterschiede zur GmbH und der Unterwerfung ausländischer Gesellschaftsformen unter deutsches Recht. Es richtet sich an