Der Slogan „Vorsorgen ist besser als heilen“ wird von Kritikern für viele Früherkennungsuntersuchungen in Frage gestellt. Während deren Nutzen oft fraglich ist, können Teilnehmer einen Schaden erleiden, wenn sie aufgrund verdächtiger Befunde einem invasiven Untersuchungs- und Behandlungsprogramm unterworfen werden. Die Arbeit weist nach, dass erhöhte rechtliche Anforderungen an eine differenziertere und verständlichere Aufklärung über den Nutzen und die Risiken der Teilnahme an Screeningprogrammen eine konsequente Fortführung der bestehenden Rechtsprechung zur Patientenaufklärung darstellen.
Ulrich Stockter Books


Welche gesellschaftlichen Auswirkungen hat die Vorstellung des genetischen Determinismus? Wie sollte rechtlich darauf reagiert werden? Darf der Einzelne aufgrund seiner Gene benachteiligt werden, obwohl er diese nicht beeinflussen kann? Ulrich Stockter untersucht diese Fragen im Kontext der genetischen Diskriminierung und deren verfassungsrechtlicher Dimension. Er betont, dass eine selektive Problembehandlung den Blick auf konsistente Lösungen verstellt und es notwendig ist, sich von genspezifischen Ausgangspunkten zu lösen. Besonders tragfähig ist die Betrachtung des Einzelnen nach seinen genetischen Veranlagungen als Typisierung, was den Zugang zu einer gleichheitsrechtlichen Dogmatik ermöglicht, die seit fast 100 Jahren diskutiert wird. Die Eingriffsintensität ergibt sich nicht nur aus der Ungleichbehandlung, sondern auch aus der Wahrnehmung des Individuums als berechenbar aufgrund genetischer Indikatoren. Um diesen Eingriffsgehalt angemessen zu berücksichtigen, wird die gleichheitsrechtliche Typisierungsdogmatik in die des Persönlichkeitsrechts transformiert, was das Recht auf Achtung der Individualität stärkt.