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Alexander Csaki

    Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der deutschen Rechtsordnung
    Vergaberecht im Gesundheitswesen
    • Knackpunkt: Vergaberecht behandelt die Anwendung des Kartellvergaberechts auf Ausschreibungen und die aktuelle Frage der Ausschreibungspflicht für Open-House-Verträge. Die Vielzahl richtungsweisender Entscheidungen im Vergaberecht des Gesundheitswesens stellt eine bedeutende Herausforderung für Vergabestellen und Bieter dar. Der Praxisleitfaden folgt dem typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens, von der Konzeption und Erstellung der Vergabeunterlagen über die EU-Bekanntmachung bis hin zur Vertragsphase. Er dient sowohl öffentlichen Auftraggebern als auch Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen möchten, als nützlicher Wegweiser mit Praxisbeispielen und Mustertexten. Der Leitfaden behandelt die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahmen, einschließlich der Bereiche im Gesundheitswesen, in denen geregelte Vergabeverfahren stattfinden sollten, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auftraggeber und Bieter. Zudem wird die Gestaltung der Leistungsbeschreibung im Sozialvergaberecht thematisiert, ebenso wie die Eignungs- und Zuschlagskriterien und deren Besonderheiten. Die Durchführung von Vergabeverfahren wird am Beispiel einer Arzneimittelrabattvertragsausschreibung erläutert, einschließlich Musterausfüllhinweisen für das EU-Bekanntmachungsformular. Zudem werden Rüge- und Nachprüfungsverfahren behandelt, wobei Mustertexte den Bietern und Auftraggebern wichtige Hinweise geben. Rechtsanwalt Dr. Alexander Csaki bietet erstkla

      Vergaberecht im Gesundheitswesen
    • Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist die zentrale Möglichkeit, um eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellte Konventionsverletzung zu beheben. Nur durch diese Wiederaufnahme kann eine rechtskräftige, konventionswidrige Entscheidung eines deutschen Gerichts aufgehoben werden. Es ist umstritten, ob Deutschland verpflichtet ist, eine Wiederaufnahmemöglichkeit in den deutschen Prozessordnungen zu schaffen, um die materielle Einzelfallgerechtigkeit zu fördern. Der Autor untersucht im ersten Teil der Studie, ob eine solche Pflicht aus der Menschenrechtskonvention, dem Grundgesetz oder dem Europarecht abgeleitet werden kann. Er kommt zu dem Schluss, dass sich aus der Konvention und der Görgülü-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine solche Pflicht ergibt. Im zweiten Teil wird dargelegt, dass die Einführung von Wiederaufnahmetatbeständen, wie sie in der ZPO und der StPO bereits erfolgt ist, nicht alle rechtlichen und praktischen Probleme umfassend löst. Der Autor bietet Lösungsvorschläge zur Auslegung, Ergänzung und teilweise Einschränkung der Wiederaufnahmegründe an, um deren Praktikabilität zu verbessern. Das Werk richtet sich an Praktiker, Politiker und Jurastudenten und liefert neue Denkanstöße zur Diskussion über die bestehenden Probleme.

      Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der deutschen Rechtsordnung