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Andreas Bartosch

    Der "more economic approach" in der Beihilfenkontrolle
    EU-Beihilfenrecht
    Die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bei bestehender Ehe im englischen Recht
    • Die Frage nach den vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten taucht in den meisten Fällen erst dann auf, wenn Scheidung oder Getrenntleben unmittelbar bevorstehen. Diese Darstellung widmet sich der Problematik, wie sich die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bereits bei intakter bestehender Ehe im englischen Recht darstellen. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Arbeit in den Bereichen des Eigentums sowie des Besitzes insbesondere an der Ehewohnung; daneben werden auch schuldvertragliche Beziehungen der Ehegatten untereinander behandelt. Gleichzeitig erfolgt eine Beleuchtung der Bedeutung dieser Problematik für die rechtliche Praxis, schließlich werden die Querverbindungen zu der Lösung entsprechender Probleme im deutschen Recht, insbesondere im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, gezogen.

      Die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bei bestehender Ehe im englischen Recht
    • EU-Beihilfenrecht

      • 476 pages
      • 17 hours of reading

      Das Werk kommentiert die wichtigsten primär- und sekundärrechtlichen Vorschriften im Europäischen Beihilfenrecht, einschließlich der Artikel 86-89 EGV und des relevanten Sekundärrechts. In den letzten Jahren hat das Europäische Beihilferecht an Bedeutung gewonnen und wurde umfassend modernisiert. Der Kommentar bietet Praktikern einen schnellen Überblick über die aktuelle Rechtslage in Beihilfesachen und beleuchtet die relevante Rechtsprechung der europäischen Gemeinschaftsgerichte sowie die zugrunde liegende Praxis der Kommission. Der „State Aid Action Plan“ der EU-Kommission und die neueste Fassung der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ werden ebenfalls behandelt. Zudem gibt der Autor einen Ausblick auf mögliche Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon. Die Darstellung ist praxisorientiert, aktuell und übersichtlich gegliedert. Es werden unter anderem das Verbotstatbestand (Art. 87 Abs. 1 EGV), Legalausnahmen (Art. 87 Abs. 2 EGV), Ermessenstatbestände (Art. 87 Abs. 3 EGV) sowie die Sachgebietsübergreifende Ausnahmeklausel (Art. 86 Abs. 2 EGV) behandelt. Der Autor Dr. Andreas Bartosch ist als Rechtsanwalt in Brüssel tätig und bekannt durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge im Bereich des Europäischen Beihilferechts, was das Werk besonders für Rechtsanwälte, Richter und Juristen im Bereich des Europäischen Wirtschaftsrechts relevant macht.

      EU-Beihilfenrecht
    • Der »more economic approach« prägt längst sämtliche Felder der klassischen Wettbewerbspolitik auf Ebene der Europäischen Union, also die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht oder das Kartellverbot. Zunehmend ist jedoch das Bemühen zu beobachten, auch in benachbarten Politikbereichen stärker »ökonomisch« zu argumentieren. Erster Kandidat dazu ist die EU-Beihilfenpolitik, seit diese beginnend mit dem »Aktionsplan Staatliche Beihilfen« von 2004 im Fokus der Brüsseler Reformbestrebungen steht. Die Autoren des Bandes greifen die entsprechenden Reformbemühungen auf europäischer Ebene auf und diskutieren sie kritisch. Die Beiträge im Band - allesamt schriftliche Fassungen der im März 2007 in Frankfurt a. M. auf der Jahrestagung 2007 der Arbeitsgruppe Wettbewerb des Wirtschaftspolitischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik gehaltenen Referate - zeigen dabei deutlich, worin die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer ökonomischeren Herangehensweise im Bereich der Beihilfenpolitik liegen. So werden die Besonderheiten staatlicher, budgetwirksamer Beihilfen mit teils außerökonomischen Rechtfertigungen im Vergleich zur »traditionellen« Wettbewerbspolitik deutlich herausgearbeitet. Die Perspektive ist dabei stets multidisziplinär. Der Band umfasst entsprechend Beiträge namhafter deutscher Wettbewerbs- und Industrieökonomen und wettbewerbspolitisch interessierter Juristen ebenso wie solche aus Rechtsanwender-Perspektive.

      Der "more economic approach" in der Beihilfenkontrolle