Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen können unerwartet in ein Steuerstrafverfahren verwickelt werden, selbst wenn sie alle steuerlichen Vorschriften einhalten. Ein unredlicher Geschäftspartner, der Rechnungen manipuliert, oder ein Lieferant, der Zahlungen nicht als Betriebseinnahmen erklärt, können Anlass für eine Steuerfahndung sein. Auch während Betriebsprüfungen werden zunehmend Steuerstrafverfahren eingeleitet, wenn unvollständig erklärte Betriebseinnahmen festgestellt werden. Bereits formale Mängel in der Buchführung können dazu führen, dass der Betriebsprüfer die Prüfung abbricht und die Bußgeld- und Strafsachenstelle oder die Steuerfahndung informiert. Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen können Strafverfahren eingeleitet werden, wenn Zuwendungen an Arbeitnehmer nicht korrekt versteuert wurden oder bei der Versteuerung des Privatanteils der Pkw-Nutzung falsche Listenwerte zugrunde gelegt werden. Das Buch bietet einen Überblick über den Ablauf eines Steuerstrafverfahrens und die steuerstrafrechtlichen Risiken, die insbesondere Unternehmer und Selbständige betreffen können. Es behandelt die verschiedenen Steuerstraftaten, Anlässe für die Einleitung von Verfahren, den Ablauf eines Strafverfahrens, internationale Ermittlungen, wichtige Aspekte einer Selbstanzeige und Verhaltenshinweise bei Durchsuchungen.
Günter J. Stolz Book order (chronological)


In Boulevardblättern, TV-Verbrauchermagazinen und an den Stammtischen wird viel diskutiert und gestritten, was alles steuerlich (nicht) erlaubt sei. So bleibt es nicht aus, dass sich in den Köpfen der geplagten Steuerzahler der eine oder andere Irrtum festsetzt. Steuerberater Günter J. Stolz räumt in seinem aktuellen Buch´50 populäre Steuerirrtümer´ mit zahlreichen Trugschlüssen und falschen Steuertipps auf. Entstanden ist hieraus ein kurzweiliges, 52-seitiges Buch, das nicht nur vielen Irrtümern und Halbwahrheiten nachgeht, sondern zwischen den Zeilen auch viele Gestaltungshinweise für Steuerzahler gibt. Kurzum: ein nützliches Geschenk für Freunde, Mandanten und Geschäftspartner. Beispiele für populäre Steuerirrtümer (Auszug aus dem Buch-Inhalt): „Anonyme Anzeigen werden vom Finanzamt nicht bearbeitet“ „Mit hohen Investitionen zum Jahresende kann ich Steuern sparen“ „Auf die Auskünfte eines Betriebsprüfers kann ich mich verlassen“ „Die Lohnsteueraußenprüfung schaut sich nur die Lohnunterlagen an“ „Die Stammeinlage einer GmbH ist totes Kapital“ „Meine Bankdaten sind durch das Bankgeheimnis geschützt“ „Entdecke ich Schwarzgeld im Nachlass, brauche ich nichts zu veranlassen“