Im Februar 2012 erschien Christian Krachts Roman "Imperium" und sorgte schnell für große Aufregung. Bereits die Wahl des eine Insel, ehemalige deutsche Kolonie, ließ eine Debatte über Kolonialismus und rechtes Gedankengut auferstehen. Zu Unrecht, wie viele Gegenstimmen befanden. Fernab der politischen Diskussion eröffnet diese Arbeit einen Blick auf den Roman aus der literaturwissenschaftlichen Perspektive. Untersucht wird, welche Bedeutung der Schauplatz Insel und dessen spezifische Raumform für das gesamte Werk einnehmen. Neben einem Überblick, welchen Wandlungen das Motiv der Insel in der Literatur seit der Antike unterworfen ist, wird auch der spezifische Einfluss der Kolonialzeit hervorgehoben, um Krachts Werk in diese Hintergründe einzuordnen. Der poetische Raum der Insel und seine literarischen Eigenschaften, seien das die Differenz zwischen 'Drinnen' und 'Draußen', Abgeschlossenheit und Begrenztheit oder die Zeitform der 'Dauer', setzen sich schließlich bis ins Kleinste, aber ebenso auch bis in den größten Teil, den Roman als Ganzes fort.
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Der Störer nach § 1004 BGB
- 590 pages
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Elke Herrmann untersucht vier elementare Bereiche des Sachenrechts. Die zentrale und überzeitliche Einrichtung des Eigentums ist prägend für das Privatrecht und die Rechtsordnung im Ganzen und wie wenige andere Rechtsinstitute Gegenstand auch außerrechtlicher Betrachtungen. Die Autorin stellt dieses in seiner Bedeutung, Ausgestaltung, seinen rechtshistorischen Entwicklungen und angeblichen heutigen Wandlungen dar und charakterisiert es. Von gleich fundamentaler Bedeutung ist der Besitz. Er ist seit jeher eines der schwierigsten Privatrechtsinstitute. Bisher ungelöste Fragen könnten nach Auffassung der Autorin besser durch stärkere Beachtung der anerkannten Regeln der Methodik beantwortet werden. Fallen Eigentum und Besitz, an sich zusammengehörig, auseinander, kann das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis entstehen. Hier geht es Elke Herrmann darum, die Grundstrukturen freizulegen, die von den durch Literatur und Judikatur geschaffenen 'Schichten' überdeckt werden. Die beschränkten Sachenrechte werden unter dem besonderen Aspekt untersucht, den Anton Menger dem Eigentum zugeschrieben hat und wonach das Sachenrecht „Nichts als eine vollständige Entfaltung des Privateigentums“ sei.