Pascal Basten Books






Eingriffsrecht der Polizei im Lehren und Lernen
Lehr- und Lernformen am Beispiel einer Lehrveranstaltungsreihe zum Versammlungsrecht
Recht der Polizei
Maßnahmen, Methoden, Mechanismen
„Recht der Polizei“ ist das Recht, das die hoheitlichen Rechte und Pflichten der Polizei im öffentlich-rechtlichen Verhältnis zum Bürger regelt. Das Recht der Polizei setzt sich zusammen aus dem nationalen und europäischen Verfassungsrecht, dem Gefahrenabwehrrecht und dem Strafprozessrecht. Mit dem vorliegenden Buch steht ein Werk zur Verfügung, das die Grundlagen der wesentlichen polizeilichen Maßnahmen, der rechtsstaatlichen Methoden und der gesetzlichen Mechanismen aus allen polizeirelevanten Rechtsgebieten für Studenten, Rechtslehrer und Rechtsanwender, für Juristen und Polizisten in Ausbildung und Praxis in systematischer Abfolge einer Fallbearbeitung darstellt. Alles Wesentliche aus einer Hand zu den rechtsstaatlichen Geboten, den Auslegungsmethoden, zu Europarecht, Verfassungsrecht mit Grundrechten, Rechtsgrundlagen aus Gefahrenabwehrrecht und Strafprozessrecht.
Für eine möglichst wahre Klärung aller Potentiale der Menschenwürde werden nicht nur ihre rechtlichen Gehalte in konsequenter juristischer Auslegung, sondern auch ihre lange philosophische Geschichte und ihre ethisch-theologischen Gehalte ermittelt und sodann anhand realer, praktischer Fälle abgeglichen. Die ubiquitäre Popularität der Menschenwürde und die Interdisziplinarität des Werkes machen seine Vielseitigkeit aus und tragen dazu bei, ein breites Publikum von Sicherheitsexperten, Juristen, Philosophen, Theologen und interessierten Laien anzusprechen. Im Ergebnis werden wesentlich ungleiche, unter dem Topos der Menschenwürde diskutierte Fälle des praktischen Lebens auch differenziert gesehen und es erscheint die grundgesetzliche Menschenwürde als das rechtlich positivierte Medium zwischen Ethik und Recht, dessen Offenheit als Auslegungsprinzip seine Stärke in der juristischen Falllösung vom regelmäßigen Leitgedanken bis hin zum subjektiven Recht entfaltet und selbst die letzte Bastion des wahrhaft Rechtlichen an sich verkörpert.