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Ruth Steger

    Aut dedere aut iudicare
    Situative Konflikte im Tatausgleich
    Staatenimmunität und Kriegsverbrechen
    • Staatenimmunität und Kriegsverbrechen

      Das IGH-Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien vom 03.02.2012

      Seit den 90er Jahren brachten zahlreiche Opfer von Wehrmachtsverbrechen, die bisher keine Entschädigung erhalten haben, Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor den Gerichten ihres Heimatstaates ein. Am 03.02.2012 fällte der IGH das lang erwartete Urteil im Fall Jurisdictional Immunities of the State, in dem er darüber befinden musste, ob und in welchem Umfang bei solchen Klagen wegen schweren Menschenrechtsverstößen vor fremden Gerichten Staatenimmunität zu gewähren ist. Die Autorin unterzieht dieses Urteil sowie die Theorien, die in der Literatur und Rechtsprechung bzw. im Verfahren vor dem IGH herangezogen werden, um eine Immunitätsausnahme bei schweren Menschenrechtsverletzungen zu begründen, einer umfassenden Analyse und zeigt Perspektiven für ein künftiges Wiedergutmachungsrecht auf. Im Anhang des Buches sind das IGH-Urteil sowie sämtliche Sondervoten abgedruckt.

      Staatenimmunität und Kriegsverbrechen
    • Bei der Einführung des Tatausgleichs in Österreich (in Deutschland Täter- Opfer-Ausgleich genannt) im Jahr 1985 waren die Interessen der Opfer sowie die Stärkung ihrer Position im Vergleich zu der ihnen im herkömmlichen Strafverfahren zukommenden Rolle ein zentrales Anliegen. Heute, 26 Jahre später, untersucht die Autorin, ob den Opferbedürfnissen tatsächlich durch den Tatausgleich Rechnung getragen werden kann. Von den mehr als 7000 Opfern, die im Jahr 2010 an einem Tatausgleich teilgenommen haben, entfallen 45% auf die Gruppe der situativen Konflikte. Damit stellen diese Konflikte, welche sich spontan unter Fremden ereignen, die am häufigsten im Rahmen eines Tatausgleichs bearbeitete Konfliktform dar. Diese Arbeit ergänzt die meist aus der Anfangszeit des Tatausgleichs stammenden und größtenteils mit quantitativen Methoden erfolgten Opferbefragungen um eine aktuelle Studie mit qualitativem Forschungsdesign. Dabei werden die Interessen und Bedürfnisse der bisher trotz ihrer praktischen Relevanz kaum erforschten Opfer situativer Konflikte, insbesondere deren Teilnahmemotive, deren Erwartungen und Wünsche sowie ihre Sanktionseinstellung einer genaueren Untersuchung unterzogen.

      Situative Konflikte im Tatausgleich
    • Aut dedere aut iudicare

      Inhalt und aktuelle Entwicklungen rund um die völkerrechtliche Verpflichtung zur Strafverfolgung oder Auslieferung

      Trotz des Bestehens zahlreicher internationaler Gerichte werden internationale Verbrechen aus Kapazitätsgründen nach wie vor überwiegend von nationalen Gerichten verfolgt. Die Formel «aut dedere aut iudicare» bezeichnet dabei die Verpflichtung eines Zufluchtstaates bestimmte Personen, die schwerer Straftaten verdächtigt sind, selbst zu verfolgen oder an einen verfolgungswilligen Staat auszuliefern. Die Autorin untersucht die Ausgestaltung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord sowie die Beziehung zur internationalen Strafgerichtsbarkeit. Schwerpunkt stellen dabei die Analyse der Verfolgungspraxis von Zufluchtstaaten und die Untersuchung und Systematisierung bestehender vertraglicher Verpflichtungen dar.

      Aut dedere aut iudicare