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Philip Borck

    Die Endlagerung radioaktiver Abfälle aus Deutschland im Ausland
    CCS - Eine Technologie auf dem Abstellgleis?
    • Die Endlagerung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente ist seit Jahren Gegenstand öffentlicher Debatten. Während viele Aspekte umstritten sind, besteht politischer Konsens, dass die Endlagerung in Deutschland erfolgen muss. Dieser Konsens wurde durch einen Gesetzesentwurf zur 14. Novelle des Atomgesetzes, der den Export radioaktiver Abfälle vorsieht, in Frage gestellt. Ziel des Entwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie 2011/70/EURATOM in nationales Recht. Die Arbeit untersucht, ob diese Richtlinie eine rechtliche Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten enthält, den Export radioaktiver Abfälle ins Ausland zuzulassen. Im zweiten Schritt wird die aktuelle Rechtslage in Deutschland hinsichtlich des Exports analysiert und geprüft, wie sich diese durch die geplante Novelle ändern könnte. Im dritten Schritt erfolgt eine Analyse, ob ein generelles Exportverbot radioaktiver Abfälle europarechtlich zulässig wäre. Hierbei wird untersucht, ob eine solche Regelung gegen die Richtlinie oder die Grundfreiheiten der europäischen Verträge verstößt. Die Arbeit schließt mit einer rechtspolitischen Bewertung der genannten Problemstellungen.

      Die Endlagerung radioaktiver Abfälle aus Deutschland im Ausland