Hotspots der Friedlichen Revolution 1989/90 in Berlin
Ein Stadtführer mit und ohne Fahrrad durch Prenzlauer Berg und Mitte



Ein Stadtführer mit und ohne Fahrrad durch Prenzlauer Berg und Mitte
Die Entwicklung von Überwachung und Informationsverarbeitung im MfS
Die Beschaffung und Verarbeitung von Informationen ist eine zentrale Aufgabe eines jeden Geheimdienstes. Die Stasi wollte allerdings keineswegs undifferenziert »alles« wissen und überwachte auch nicht flächendeckend. Ihre Aufmerksamkeit galt insgesamt wesentlich stärker Staat, Wirtschaft und militärischer Abwehr als »Staatsfeinden« und Oppositionellen. Die Arbeitsweise der Stasi war dabei keineswegs so anachronistisch, wie die überlieferten Akten- und Karteikartenberge es vermuten lassen. Die Informationsspezialisten des MfS hatten seit den 1960er-Jahren daran gearbeitet, durch gezielte Infomationsgewinnung und -analyse die Überwachungsmethoden zu optimieren. Auch wenn ihre kybernetische Utopie scheiterte, vollzog das MfS damit wichtige Schritte auf dem Weg in den digitalen Überwachungsstaat. Dieses Buch unternimmt es, die Forschungslücke zu diesem Aspekt der Geschichte der DDR-Geheimpolizei zu schließen.
Fur die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR ausser der Staatssicherheit auch die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Staatsanwalte sicherten die Ermittlungsergebnisse der MfS-Untersuchungsabteilungen im Zuge der Anklageerhebung formal-juristisch ab. Ihrer gesetzlichen Rolle als Huterin des Rechts kam die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren allerdings nur mit deutlichen Abstrichen nach. Die vorliegende Untersuchung zeigt anhand neuer Fall- und Aktenanalysen, dass das Mit- und Nebeneinander beider Institutionen uber die Jahre variierte und dass die gesetzliche Rolle der Staatsanwaltschaft zu einer verstarkten formalen Rechtsformigkeit in MfS-Verfahren beigetragen hat. Insbesondere detaillierte Textvergleiche zwischen MfS-Ermittlungsberichten und Anklageschriften machen die politische Strafjustiz als ausserlich regelorientiertes, im MfS geheimpolizeilich, politisch und rechtlich vorselektiertes sowie von Staatsanwalten juristisch und rechtsideologisch nachprapariertes machtpolitisches Sanktionsinstrument der SED-Herrschaft deutlich.