Slaves were property of their dominus , objects rather than persons, without rights: These are some components of our basic knowledge about Roman slavery. But Roman slavery was more diverse than we might assume from the standard wording about servile legal status. Numerous inscriptions as well as literary and legal sources reveal clear differences in the social structure of Roman slavery. There were numerous groups and professions who shared the status of being unfree while inhabiting very different worlds. The papers in this volume pose the question of whether and how legal texts reflected such social differences within the Roman servile community. Did the legal system reinscribe social differences, and if so, in what shape? Were exceptions created only in individual cases, or did the legal system generate privileges for particular groups of slaves? Did it reinforce and even promote social differentiation? All papers probe neuralgic points that are apt to challenge the homogeneous image of Roman slave law. They show that this law was a good deal more colourful than historical research has so far assumed. The authors’ primary concern is to make this legal diversity accessible to historical scholarship.
Martin Josef Schermaier Books






Die Richtlinie 1999/44/EG verpflichtet die Mitgliedsländer zur Angleichung eines Teils ihres nationalen Privatrechts. Der anfängliche Jubel über diesen „Meilenstein“ zur europäischen Rechtsangleichung ist schnell der Enttäuschung gewichen, da die Umsetzung in vielen Ländern bis heute unvollständig oder uneinheitlich ist. In einigen Staaten wurde die Richtlinie nicht umgesetzt, während in anderen die Umsetzung die traditionellen Gewährleistungsregeln stark beeinflusste. Der Band bietet zehn Länderberichte, die den aktuellen Stand der nationalen Gesetzgebung darstellen. Ergänzt werden diese durch sieben Beiträge, die historische, rechtspolitische und ökonomische Perspektiven zur Funktion und Dogmatik der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung beleuchten. Eine umfassende Dokumentation des alten und neuen Gewährleistungsrechts in Europa, einschließlich Synopsen zu zwölf europäischen Kodifikationen, rundet den Band ab. Die enthaltenen Beiträge behandeln Themen wie die römischen Wurzeln der Gewährleistung, die Umsetzung der Richtlinie in verschiedenen Ländern, sowie die sprachlichen und stilistischen Aspekte der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die Dokumentation umfasst die Richtlinie selbst sowie nationale Umsetzungen in mehreren Mitgliedstaaten.
Theo Mayer-Maly zählt zu den großen europäischen Juristen unserer Zeit. Sein Werk ist wie bei kaum einem anderen von Vielfalt der Interessen und Ideen bestimmt, es ist in jeder Hinsicht umfassend, universell. Gleichzeitig ist es einheitlich in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung, seiner Orientierung an der abendländischen Tradition und dabei vor allem am römischen Recht. Aus Anlaß des 70. Geburtstags von Theo Mayer-Maly widmen ihm über 60 Rechtshistoriker aus ganz Europa diese Festschrift. Die Beiträge versuchen, dem großen Bogen zu folgen, den das Werk Mayer-Malys spannt. Dabei finden alle ihren Ausgangspunkt im römischen Recht, sei es der Antike, sei es der Zeit des Gelehrten Rechts. Damit will die Festschrift nicht nur eine Referenz an die Leistungen des Jubilars sein, sondern auch ein Querschnitt durch die moderne rechtshistorische und dogmengeschichtliche Forschung.
Während man in Österreich und Deutschland noch über die Reform des Gewährleistungs- und Leistungsstörungsrechts diskutiert, kündigt sich in der Vorbereitung einer einschlägigen Richtlinie ein rechtsangleichender Eingriff des europäischen Gesetzgebers an. Im Oktober 1996 wurde der Entwurf einer «Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und -garantien» veröffentlicht. Das bot Anlaß, die nationalen Reformbestrebungen und diesen Entwurf vor dem Hintergrund jüngerer nationaler und internationaler Entwicklungen darzustellen und zu bewerten. Die in diesem Band versammelten Arbeiten gingen aus einem an der Salzburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Sommersemester 1997 veranstalteten Seminar hervor. Sie zeigen, wie engagiert und kompetent Studenten in der Lage sind, sich mit rechtsvergleichenden und rechtspolitischen Fragen auseinanderzusetzen.
Der Rechtswissenschaftler Wolfgang Waldstein habilitierte 1963 bei Arnold Herdlitcka in Innsbruck und führte die Salzburger Rechtswissenschaftliche Fakultät als „Gründungsdekan“ in das erste Jahr ihres Bestehens. In seiner universitären Laufbahn gab er als Professor für Römisches Recht, als Rektor der Salzburger Universität und als Mitglied der europäischen Rektorenkonferenz zahlreiche Publikationen heraus. Zu seinem Rückzug aus dem akademischen Alltag und zu seinem 65. Geburtstag widmen ihm die Herausgeber und Mitarbeiter die Festschrift, in dem sie Themen und Fragestellungen aus Wolfgang Waldsteins Forschungsgebieten aufgreifen.
Materia
- 341 pages
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Rezeption und Rechtskulturwandel
Europäische Rechtstraditionen in Ostasien und Russland
Rechtskulturen sind weder trennscharfe Formationen noch folgen sie einer autopoietischen Logik. Darüber aber, wie der dynamische Kontakt und die Verflechtung mit anderen Rechtskulturen zu denken ist, ob als Dialog, Diffusion, Transplantation, Konflikt, Interaktion oder Irritation, bestehen hochkontroverse rechtswissenschaftliche Debatten. Der Band widmet sich historischen Prozessen der Rezeption Römischen Rechts und anderer europäischer Rechtskulturen in Japan, China und Russland und konturiert damit das Spannungsfeld zwischen normativer Vereinheitlichung und der Persistenz kultureller Besonderheiten.