David's Blessed Man: A Short Exposition on the First Psalm, Directing A man to True Happiness
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Das Dienstvertragsrecht der Frankfurter Dienstbriefe im Alten Reich
Die Untersuchung beleuchtet die Entwicklung der Dienstvertragspraxis in Frankfurt am Main von der spätmittelalterlichen bis zur frühen Neuzeit. Durch die Analyse von Dienstbriefen verschiedener sozialer Gruppen werden zentrale rechtliche und soziale Fragestellungen wie Kündigungsrecht, Entlohnung und Risikoübernahme untersucht. Die Studie zeigt die Transformation hin zu einem beamtenähnlichen Status der Stadtbediensteten und thematisiert die Aspekte Freiheit, Gleichheit und soziale Absicherung im Kontext der städtischen Arbeitsverhältnisse.
Um 1800 führte die Befreiung des Individuums zu tiefgreifenden Veränderungen im sozialen Leben, die eine rechtliche Organisation der neu gewonnenen Freiheit erforderte. Besonders betroffen war das von ständischen Bindungen geprägte Arbeitsleben, was zur Schaffung eines einheitlichen Rechtssystems führte, das auf gleichen Prinzipien basierte. Die rechtliche Freiheit wurde zum zentralen Grundprinzip erhoben. Die Regulierung der Arbeit berücksichtigte auch soziale Probleme, was die Untersuchung eines Übergangs zu einem sozialen Prinzip nahelegte. Die Studie verfolgt die Entwicklung neuer Privatrechtsprinzipien, indem sie das Gesindewesen als prekäres Element des Arbeitslebens analysiert und das Gesinderecht auf Prinzipien und deren Brüche prüft. Der Ansatz, die Dienstbotengeschichte als Beispiel für zentrale Entwicklungslinien von Wirtschaft und Gesellschaft im 19. Jahrhundert zu betrachten, wird rechtshistorisch aufgegriffen, wobei Preußen als Modellfall dient. Vergleiche mit anderen Ordnungen, wie den revolutionären Umbrüchen in Frankfurt, schärfen das Verständnis. Das Gesindewesen des 19. Jahrhunderts war kein Anachronismus, sondern spiegelte die dynamischen privatrechtlichen Entwicklungen und Herausforderungen der Zeit wider. Die Transformation eines vormodernen Berufsstandes mit starken Privatrechtsbindungen wird beleuchtet, während der Vergleich mit dem gewerblichen Arbeitsrecht sowohl Parallelen als auch Besonderheiten dur