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Sandra Figgen

    Die Strafvollzugsreform im Zuge der Föderalismusreform
    • Die Strafvollzugsreform im Zuge der Föderalismusreform

      Hintergründe und Folgen der umstrittenen Kompetenzübertragung am Beispiel der Unterbringung von Strafgefangenen im offenen Vollzug

      Im Herbst 2006 wartete die Fachöffentlichkeit gespannt auf die Verabschiedung des Föderalismusreformgesetzes in Berlin. Besonders kontrovers war die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder. Diese Entscheidung stieß auf breite Kritik von Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis, die besorgt über die zukünftige Entwicklung des Strafvollzugs waren. Die Kompetenzübertragung wurde überwiegend als Irrweg angesehen, und viele Strafvollzugsexperten hielten sie für kontraproduktiv und potenziell schädlich. Es wurde befürchtet, dass die Grundsätze des Bundesstrafvollzugsgesetzes gefährdet seien und ein „Wettbewerb der Schäbigkeit“ zwischen den Ländern entstehe. Nachdem alle Bundesländer von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, ist es nun sinnvoll, diese umstrittene Entscheidung retrospektiv zu betrachten. Der erste Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die Kompetenzverlagerung ohne erkennbare Notwendigkeit erfolgte und ob sie lediglich politisch motiviert war. Der zweite Schwerpunkt untersucht die Auswirkungen der Kompetenzübertragung, insbesondere durch die Analyse der Entwicklung des offenen Vollzugs in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen. Ziel ist es, zu klären, ob die Übertragung tatsächlich zu einer verstärkten sicherheitsorientierten Ausrichtung des Strafvollzugs und einer Vernachlässigung des Resozialisierungsauftrags geführt hat.

      Die Strafvollzugsreform im Zuge der Föderalismusreform