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Aron Sell

    Die offensichtlich rechtswidrige Vorlage einer Privatkopie nach § 53 I Satz 1 UrhG
    • Der technische Fortschritt in der Digitalisierung ermöglicht es, urheberrechtlich geschützte Werke schnell und massenhaft zu vervielfältigen, ohne Qualitätsverlust. Die Anfertigung von Kopien zum privaten Gebrauch ist erlaubt, sofern die Bedingungen des § 53 I Satz 1 UrhG erfüllt sind, was unter anderem den Verzicht auf offensichtlich rechtswidrige Vorlagen umfasst. Trotz der langjährigen Verankerung dieses Merkmals im Privatkopierprivileg bleibt die Auslegung unklar. Die Studie analysiert daher den Begriff der Offensichtlichkeit eingehend, insbesondere ob dieser weit oder eng gefasst werden sollte. Zudem wird untersucht, ob der Sorgfaltsmaßstab für Nutzer subjektiv oder objektiv zu bestimmen ist und welche Indizien für eine offensichtliche Rechtswidrigkeit sprechen. Des Weiteren wird erörtert, ob die Regelung zur Offensichtlichkeit aufgrund der EUGH-Urteile in den Fällen ACI Adam (2014) und Copydan (2015) gegen EU-Recht verstößt. Angesichts der allgegenwärtigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte betrifft diese Untersuchung nicht nur Juristen, sondern auch alle Nutzer, die Privatkopien anfertigen.

      Die offensichtlich rechtswidrige Vorlage einer Privatkopie nach § 53 I Satz 1 UrhG