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Frank Rainer Dietze

    Die Verfassung der DDR
    • Die Verfassung der DDR

      Zur verfassungsgeschichtlichen Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949–1990

      Die Studie betrachtet die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) aus verfassungsgeschichtlicher Perspektive, indem sie die vier Konstitutionen von 1949, 1968, 1974 und 1990 analysiert. Der Fokus liegt auf der verfassungsrechtlichen Entwicklung der DDR, die sowohl die sozioökonomische als auch die geopolitische Ausrichtung des ehemaligen sozialistischen Staates umfasst. Die Gründung der DDR wurde in der Verfassung vom 7. Oktober 1949 festgehalten, während der Verfassungsentwurf von 1990, erarbeitet am Runden Tisch, den Untersuchungszeitraum auf über 40 Jahre erweitert. Diese vier Dokumente spiegeln die unterschiedlichen verfassungsgebenden Prozesse wider, die von absolut autoritär bis plebiszitär reichen. Besonders hervorzuheben ist die Verfassung von 1968, die durch eine Volksaussprache und einen Volksentscheid einen einzigartigen Prozess der Verfassungsgebung darstellt. Im Gegensatz dazu wurde die Verfassung von 1974 ohne jegliche Beteiligung des Volkes verabschiedet. Die Gründungsverfassung von 1949 legte die Grundlagen für einen demokratischen Staatsaufbau und enthielt gleichzeitig sozialistische Elemente. Der Verfassungsentwurf von 1990 stellt einen interessanten Abschluss dar, da er im Kontext der Wiedervereinigung von einem breiten gesellschaftlichen Spektrum erarbeitet wurde.

      Die Verfassung der DDR