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Peter Higi

    Vorbemerkungen zum 8. Titel (Art. 253-273c OR) Art. 253-265 OR
    Sein und Sollen in der marxistischen Rechtstheorie
    Die Schlichtungsstellen und ihre Bewährtheit
    • Der «Kommentar HIGI» ist das unverzichtbare Standardwerk zum schweizerischen Mietrecht für Anwaltschaft, Gerichte, Schlichtungsbehörden, Universitäten und Liegenschaftsverwaltungen. Seit der letzten Auflage ist nicht nur die schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft getreten, sondern auch die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen mehrfach geändert worden. Vor allem aber hat eine umfangreiche Gerichtspraxis das Mietrecht in zahlreichen wichtigen Fragen stark weiterentwickelt. Das war Anlass, den Zürcher Kommentar zum schweizerischen Mietrecht nachzuführen und in Einzelfragen vollständig zu überarbeiten. Die Kommentierung widerspiegelt die grosse Bedeutung des Mietrechts im schweizerischen Alltag und behandelt das Thema umfassend, solide und mit hohem Praxisbezug. Rechtsprechung und Lehre sind auf dem neusten Stand. Der erste Band umfasst die Vorbemerkungen zum 8. Titel (Art. 253–273c OR) sowie die Kommentierung der Art. 253–265 OR. Autoren: Prof. Dr. iur. Peter Higi lic. iur. Anton Bühlmann, Rechtsanwalt Dr. iur. Christoph Wildisen, Rechtsanwalt und Notar

      Vorbemerkungen zum 8. Titel (Art. 253-273c OR) Art. 253-265 OR