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Tamara Ullrich

    Die Ersatzhaftung der Großeltern auf Unterhalt gemäß § 1607 BGB
    • Die Dissertation untersucht die Unterhaltspflichten von Großeltern gegenüber ihren Enkeln, eine häufige und praktische Konstellation in der Rechtswirklichkeit. Wenn Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt gewähren, sind die Großeltern als nächste Verwandte zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Diese Haftung tritt insbesondere ein, wenn die Eltern leistungsunfähig oder unbekannt sind, oder wenn die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nur auf fiktiven Einkünften basiert und nicht durchgesetzt werden kann. Die Großeltern haften entweder nach § 1607 I BGB als Ausfallhaftung oder nach § 1607 II BGB als echte Ersatzhaftung, wobei die Haftung anteilig unter allen vier Großelternteilen aufgeteilt wird. Die Geltendmachung des sekundären Unterhaltsanspruchs ist komplex, da der konkrete Anteil jedes Unterhaltsschuldners ermittelt werden muss. Hierzu stehen Auskunftsansprüche zur Verfügung, die gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden müssen, bevor der Unterhalts-Leistungsantrag beziffert werden kann. Die Autorin behandelt sowohl die materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch die prozessualen Besonderheiten des Enkelunterhalts und beleuchtet die Herausforderungen in verschiedenen Rechtsgebieten. Sie überprüft die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Detailfragen und zeigt auf, dass einige Aspekte noch nicht ausreichend behandelt wurden.

      Die Ersatzhaftung der Großeltern auf Unterhalt gemäß § 1607 BGB