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Markus Ploesser

    Das Werbeverbot für Ärzte im Lichte der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz und anderer Grundrechtspositionen
    • Das Werbeverbot für Ärzte im Lichte der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz und anderer Grundrechtspositionen

      Status quo und Zukunftsaussichten von Marketing und Werbung für den ärztlichen Berufsstand in Deutschland aus verfassungsrechtlicher Sicht unter Einbezug rechtsvergleichender Argumente

      Die bestehende Literatur zu Werbeverbote und -beschränkungen für Ärzte konzentriert sich hauptsächlich darauf, was Ärzten werbetechnisch und rechtlich erlaubt ist. Seit den 1960er Jahren liegt der Fokus auf den zulässigen Werbe- und Marketingmaßnahmen im Rahmen berufs-, standesrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben sowie auf irreführender Werbung, die gegen das UWG oder HWG verstößt. Die Analyse der vorhandenen Literatur zeigt, dass viele Werke veraltet sind und nicht mit den aktuellen berufsrechtlichen und faktischen Gegebenheiten Schritt halten können. Die meisten relevanten Arbeiten stammen aus den Jahren 1970 bis 2005. Angesichts der sich schnell verändernden Arbeitsbedingungen für Mediziner ist eine aktuelle Abhandlung zu diesem Thema notwendig. Während das Thema im Kontext des Wettbewerbsrechts und des Strafrechts umfassend behandelt wurde, existieren nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die sich aus verfassungsrechtlicher Sicht mit Werbeverboten und -beschränkungen für Ärzte befassen. Besonders fehlt eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob diese Beschränkungen heute, angesichts veränderter Rahmenbedingungen, auf zutreffenden Prämissen basieren und ob eine Differenzierung zwischen Ärzten und anderen freien Berufen gerechtfertigt ist. Eine umfassende Bearbeitung, die auch internationale Regelungen einbezieht, steht bislang aus.

      Das Werbeverbot für Ärzte im Lichte der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz und anderer Grundrechtspositionen